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Zum 2 mal Schwanger Erstlingsausstattung ?

Verfasst: 15.08.2009 03:12
von livie
hallo zusammen,

da ich so schlaflos bin wegen dieser einen frage habe ich mich hier angemeldet. Ich bin zum zweiten mal schwanger, ich habe einen 400 euro job und gehe ab sept. wieder in die schule um einen höheren bildungsabschluss machen zu können. (ich weiss nicht in wie weit das wichtig ist, deswegen die info)

ich bekomme im feb. nächsten jahres mein kind. ich hab bereitz einen 3 jährigen sohn. und ein weiteres kind war absolut nicht geplant. ich hab damals bis auf die kleidung alles verkauft. nun ist meine frage, würde ich für die ausstattung des neuen kindes denn was bekommen von der arge?

ich bräuchte nur ein bettchen, ein autositz und einen kinderwaggen.
darf ich denn nochmal was beantragen?

sorry fals rechtschreibfehler, aber ist ja doch schon sehr spät :)

LG livie die hier ganz schlaflos vor sorgen sitz.

ich

Verfasst: 15.08.2009 07:51
von babydoll123456
bei uns war es damals genau so... ich habe der SB schriftlich mittgeteilt das wir keine bekl. etc. mehr haben...

Es war mein 3tes Kind allerdings habe ich damals für das 2te nix beantragt ...

Meine Freundin hat auch ihr 3tes Kind bekommen und auch Erstaustattung bekommen...

In den antrag bez. in die Erklärung habe ich reingeschrieben das sie gerne schauen können...Hat bei mir sowie bei meiner Freunding geklappt..

Unabhänig davon gibt es noch die Mutter-Kind-Stiftung ( AWO,Pro Familia )

Da bekommst du ca.400 Euro die NICHT ans Harz 4 angerechnet wird...

Wenn du alleine bist steht dir ggf. auch ne Haushaltshilfe etc. zu :-)

Verfasst: 29.08.2009 13:38
von wuschel04
Hallo,
m.W. besteht nach dem SGB II Anspruch auf Erstlingsausstattung für jedes Neugeborene - unabhängig davon, ob evtl. noch Teile der Ausstattung älterer Kinder existieren. Einfach beantragen, häufig zahlt die ARGE Pauschbeträge...
M.f.G.
wuschel04