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Problem mit Auslegung der Kontoauszüge bei Sofortmaßnahme

Verfasst: 11.08.2009 09:58
von Phizzler
Hallo zusammen,

habe kommenden Montag einen Termin um mein ALG2 zu beantragen (Sofortmaßnahme). Da ich bisher in zweiter Ausbildung war und alleine gelebt habe, haben meine Eltern mich mit 400€ monatlich (von Januar bis jetzt) unterstützt.

Aufgrund der Wirtschaftskrise konnte ich nun nich übernommen werden und erhalte nun 358€ ALG1 (wow...) und 184€ Wohngeld.

Zur sozialen Unterstützung soll ich nun einen ALG2 Antrag stellen.

FRAGE: Die wollen meine Kontoauszüge kommende Woche haben und da steht natürlich dass meine Eltern mir monatlich 400€ zuschießen. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet (weil ich bin über 26, zwei Ausbildungen und zwei Jahre Berufserfahrung). Gibt das Probleme mit den 400€ ? Wollen die evtl. sogar das Wohngeld der letzten Monate zurück!?

Danke für eure Hilfe

Verfasst: 11.08.2009 11:18
von DjTermi
Hallo,
es ist wichtig was Dir ab Antragstellung zukommt. Wenn deine Eltern Dir weiter die 400 EUR Überweisen würden, wird das als Einkommen angerechnet.

Verfasst: 11.08.2009 11:42
von Phizzler
O.K. demnach können die mir das bisherige nicht anrechnen oder?!

Meine Eltern können das eigentlich auch nicht mehr realisieren. Sie wollen nur nicht dass ich auf der Strasse sitze.

Wichtig ist mir eben, dass auch das Geld von der bisherigen Wohngeldzahlung nicht angerechnet bzw. zurückverlang wird.