Absetzen der Kfz-Versicherung bei Einkommen?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


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Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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bheine
Beiträge: 1
Registriert: 04.08.2009 19:28

Absetzen der Kfz-Versicherung bei Einkommen?

Beitrag von bheine »

Hallo,

bin neu hier im Forum, und habe eine Frage zur Anrechnung der Kfz-Versicherung auf Einkommen.

Es geht um folgendes Fall - alleinerziehend mit 2 Kindern

Einkommen der Kinder 2 x 164,00 EUR Kindergeld = 328,00 EUR zu berücksichtigendes Einkommen auf den Gesamtbedarf der BG.

Nun herrscht ja allgemein verbreitet die Meinung, dass Kfz-Versicherungen nur bei ERWERBSeinkommen ab 401,00 EUR absetzbar sind - dies ist mir so nicht verständlich.

Ich beziehe mich hierbei auf SGB II §11, wo ja folgendes steht:

(1) Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld .....Dies gilt auch für das Kindergeld für zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Kinder, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt wird.

Ferner:

(2) Vom Einkommen sind abzusetzen

3.Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind....


In keinem Fall wird von ERWERBSeinkommen, sondern lediglich von Einkommen gesprochen.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben - das Fahrzeug hat einen Wert von ca. 1000 EUR und zählt somit auch nicht als Luxusgut, welches dementsprechend zu veräußern wäre.

Warum besteht die verbreitete Paxis und Meinung, die Kfz-Versicherung nur bei Erwerbseinkommen zu berücksichtigen, das Kindergeld ist ja Einkommen und Einkommen aller Art wird ja der BG angerechnet, nicht der Einzelperson.

Oh, und bevor hier Schmarotzerverhalten unterstellt wird, ich habe die letzten 12 Jahre SV-pflichtig gearbeitet - durch Trennung bin ich jedoch sofort in Alg2 gerutscht.
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