welche regelung bei betreuten wohnen ?
Verfasst: 25.07.2009 17:29
ich schreibe hier mal für meine schwester es ist so ds ihr sohn von zu hause weggelaufen und in ein betreutes wohnen vom jugendamt gegangen ist
sie hat das bei der arge natürlich auch gemeldet die dann sofort den kompletten satz von ihrem sohn und auch den anteil an wohngeld gestrichen haben
dadurch schafft sie es aber nicht die wohnung zu halten da sie wenn alle abzüge (nebenkosten ,versicherungen und alles was man sonst so hat )ab sind sie auf 100 euro für 2 personen kommen würde
umziehen in kleinere wohnung geht auch nicht da es bisher nur ne übergangsregel ist und in 8 wochen geschaut wird wie es weiter geht aber ihr sohn kann jeder zeit sagen ich will nach hause weil alles nur vorrübergehend ist
würde jetzt gerne wissen ob es rechtens ist das ihr alles abgezogen wird weil bekleidung kauft sie ja ihrem sohn auch noch
kann mir jemand einen rat geben was ihr zusteht ihr sohn ist bei ihr gemeldet mit hauptwohnsitz falls das von bedeutung ist
sie hat das bei der arge natürlich auch gemeldet die dann sofort den kompletten satz von ihrem sohn und auch den anteil an wohngeld gestrichen haben
dadurch schafft sie es aber nicht die wohnung zu halten da sie wenn alle abzüge (nebenkosten ,versicherungen und alles was man sonst so hat )ab sind sie auf 100 euro für 2 personen kommen würde
umziehen in kleinere wohnung geht auch nicht da es bisher nur ne übergangsregel ist und in 8 wochen geschaut wird wie es weiter geht aber ihr sohn kann jeder zeit sagen ich will nach hause weil alles nur vorrübergehend ist
würde jetzt gerne wissen ob es rechtens ist das ihr alles abgezogen wird weil bekleidung kauft sie ja ihrem sohn auch noch
kann mir jemand einen rat geben was ihr zusteht ihr sohn ist bei ihr gemeldet mit hauptwohnsitz falls das von bedeutung ist