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HARTZ 4 und in einer Bedarfsgemeinschaft

Verfasst: 22.07.2009 17:31
von nakres
Hallo Forum

Lebe in einer Bedarfsgemeinschaft mit meiner Freundin und 2 Kindern hatte einen geringfügige Beschäftigung und jetzt habe ich aussicht auf eine Arbeitsstelle auf Vollzeit. Meine Frage ist jetzt ob Ich jetzt aus Der Bg herauskomme und mein Lohn angerechnet wird oder das Sie + Kindern noch geld beziehen werden ? Das was ich verdiene werde denke ich nicht das dies Den Unterhalt decken würde Danke im voraus

Verfasst: 22.07.2009 22:42
von Ralf Hagelstein
Dein Einkommen wird als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft gewertet. Dein Einkommen wird dann nach § 11 SGB II bereinigt. Ihr bleibt weiterhin eine Bedarfsgemeinschaft.

Verfasst: 23.07.2009 16:54
von nakres
Was ich jetzt nicht verstehe bevor ich in der BG war habe ich auch geld verdient und das wurde nicht angerechnet gibt es keine Möglichkeit für mich aus dieser BG zu kommen somit ich nur den Mietzuschlag zahlen muss ?
Ich bin ja in dem Sinne nicht in der Unterhaltspflicht

Verfasst: 24.07.2009 00:03
von Ralf Hagelstein
nakres hat geschrieben:gibt es keine Möglichkeit für mich aus dieser BG zu kommen
Klar gibt es diese Möglichkeit. Eigene Wohnung suchen und ausziehen.

Verfasst: 24.07.2009 12:56
von nakres
ja wenn das so ist dann fallen wir ja alle aus der BG raus da wir dann nicht mehr "hartz 4" fahig sind :)).

ich

Verfasst: 24.07.2009 13:49
von babydoll123456
kinderzuschlag und wohngeld versuchen zu beantragen......