Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.
Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.
Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.
Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.
Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.
Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.
Lebe in einer Bedarfsgemeinschaft mit meiner Freundin und 2 Kindern hatte einen geringfügige Beschäftigung und jetzt habe ich aussicht auf eine Arbeitsstelle auf Vollzeit. Meine Frage ist jetzt ob Ich jetzt aus Der Bg herauskomme und mein Lohn angerechnet wird oder das Sie + Kindern noch geld beziehen werden ? Das was ich verdiene werde denke ich nicht das dies Den Unterhalt decken würde Danke im voraus
Dein Einkommen wird als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft gewertet. Dein Einkommen wird dann nach § 11 SGB II bereinigt. Ihr bleibt weiterhin eine Bedarfsgemeinschaft.
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
Was ich jetzt nicht verstehe bevor ich in der BG war habe ich auch geld verdient und das wurde nicht angerechnet gibt es keine Möglichkeit für mich aus dieser BG zu kommen somit ich nur den Mietzuschlag zahlen muss ?
Ich bin ja in dem Sinne nicht in der Unterhaltspflicht