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Schwanger und zusammenziehen

Verfasst: 21.07.2009 17:49
von Davina81
Hallo zusammen,
ich bräuchte mal nen dringenden Rat....
Ich habe einen 3 jährigen Sohn, ich war bisher alleinerziehend, ich bin jetzt allerdings mit meinem Freund zusammengezogen (er ist nicht der Vater von meinem Sohn) und ich bin schwanger *freu*
Jetzt hat das Amt mir mitgeteilt, dass mein Freund trotz Kurzarbeit angeblich zuviel verdient (1500 netto) und ich daher keine Leistungen mehr bekomme, ganz im Gegenteil, ich soll den kompletten letzten Monat zurückzahlen....
Ich habe allerdings eine Anhörung, in der ich mich mitteilen kann...was soll ich da reinschreiben, denn 1500 Euro reichen einfach nicht zum Leben....Wir haben ein Auto zum abzahlen, die Miete, allgemeine Rechnung, naja das normale Leben eben, ihr wisst schon....
Was soll ich jetzt schreiben, damit ich weiterhin wenigstens einen Teil der Leistungen beziehen kann?? Ich hab Zeit bis zum 27. Juli....
HELP!!!

Verfasst: 22.07.2009 22:50
von Ralf Hagelstein
Euer sozialrechtlicher Bedarf der Bedarfsgemeinschaft für Euch drei beträgt 861 € zuzügllich angemessener Kosten der Unterkunft und Heizung. Wenn Dein Freund also mehr verdient, erhälst Du für Deinen Kleinen nur noch das Kindergeld und Unterhalt vom Kindsvater. Das ist halt "Sippenhaft 2.0".

Dafür könnt Ihr Euch bei der Bundestagswahl bei der CDU-CSU-SPD-FDP-Grüne bedanken. :wink: