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Erstantrag gestellt, Selbständig und nun Sofortvermittlung

Verfasst: 15.07.2009 16:02
von Dropatz
Hallo Hartz IV Forum,

leider war ich aufgrund schlechter Auftragslage als Selbständiger Dienstleister nun gezwungen, ALG II zu beantragen.

Beim Abgabetermin musste ich erstmal beim Sachbearbeiter für das Jobcenter mein Arbeitspaket abgeben. Angeblich gab es einen "Computerfehler", die SB war überascht meine Partnerin mit den 2 Kindern ebenfalls anzutreffen. "Kommen Sie bitte allein zu mir, so geht das nicht."

Offensichtlich war Ihr nicht bekannt, das eine BG den Antrag stellt und keine Einzelperson. Daraufhin war die Stimmung schonmal ruiniert.

Ich bekam ziemlich schnell einen roten Kopf, die Dame hat mich ziemlich hart rangenommen von wegen ich hätte ja keinerlei abgeschlossene Berufsausbildung (ich übe einen nichtgeschützten Beruf aus, lebe aber erfolgreich seit 5 Jahren von der Arbeit) und meine Bewerbungsunterlagen wären ja noch stark verbesserungsbedürftig.

Ziemlich schnell hat Sie mich dann vor die Entscheidung gestellt, entweder würde ich Sofortvermittelt nachdem der Bewilligungsbescheid da wäre oder ich könne erstmal ein Bewerbungstraining absolvieren.

Ich habe mich spontan für das letztere entschieden um mich erstmal auf diese Situation einstellen zu können. Nach etwas Recherche im Internet gehe ich davon aus, das "Sofortvermittlung" im Endeffekt bedeutet: "Der Mann hat nix gelernt, also stecken wir Ihn möglichst schnell in eine Zeitarbeitsfirma". Nachdem ich allgemeine Hochschulreife und gute Englischkenntnisse habe gehe ich davon aus, das die mich sofort in irgendeinem Callcenter o.ä. unterbringen können.

Ich frage mich jetzt nur: warum geht die SB davon aus, daß ich in den nächsten Monaten nicht wieder mehr Aufträge in meinem angestammten Beruf bekomme und evtl. bald gar nicht mehr auf ALG II angewiesen bin ?

Warum soll ich meine Arbeitszeit in eine Zeitarbeitsfirma stecken, bei der ich höchstens 1000€-1200 Netto verdiene, wenn es die Chance gibt, daß ich in meinen angestammten Beruf zurückfinde und wieder 2000€ Netto verdiene durchschnittlich wie die letzten 2 Jahre? Im ersten Fall müsste der deutsche Staat meine BG bezuschussen, im zweiten Fall nicht?

Ich finde das persönlich auch etwas bedenklich, weil dadurch die Karriere in meinem erlernten Beruf und mein aufgebauter Kundenstamm aufgelöst werden da ich nicht mehr zur Verfügung stehe.

Ich habe einen Kunden, der mir evtl. einen 400€-800€ Job geben würde, da muss ich allerdings nochmal mit dem Geschäftsführer sprechen, das ist noch nicht spruchreif.

Was würden mir denn die erfahreneren Forumsmitglieder raten, würde der 400€ Job mir schon etwas Luft verschaffen was solche "Sofortvermittlungen" angeht (durch den 400€ Job würde ich ja wiederum der Zeitarbeitsfirma nur eingeschränkt zur Verfügung stehen) oder brauche ich mindestens den 800€ Job um Ruhe vor solchen etwas verfrühten Sofortvermittlungsversuchen zu haben?

Ich kann doch deswegen jetzt nicht SOFORT meinen erlernten Beruf und meinen Kundenstamm aufgeben?

Wenn ich nun Monatelang keine nennenswerten Aufträge mehr an Land ziehe bin ich selbstverständlich bereit umzudenken, keine Frage, aber am ersten Tag noch vor dem Beweilligungsbescheid solche Kanonen herauszuholen, das riecht nach Einschüchterungstaktik und psychologischer Kriegsführung.

Über all dies was ich hier schreibe konnte ich leider absolut nicht mit der SB reden, Sie ist mir immer ins Wort gefallen und hat mich eher runtergemacht als sonst irgendwas. Es war einfach nicht vernünftig mit Ihr zu reden, ich hatte immer das Gefühl "Wenn ich jetzt etwas falsches/provozierendes sage schickt Sie mich unerledigter Dinge mit meinem Papierkram nach Hause". Ich war regelrecht eingeschüchtert, es hat mich alles sehr an den Lateinunterricht in meinem Horrorgymnasium erinnert.


Für alle Tips oder auch konstruktive Kritik bin ich Euch sehr dankbar,

LG

Verfasst: 15.07.2009 23:29
von Ralf Hagelstein
Lieber Dropatz,

für den Staat gilst Du als ungelernt, da Du keinen staatlich anerkannten Berufsabschluss hast. Du übst eine selbsständige Tätigkeit in einem nicht staatlich anerkanntem "Beruf" aus.

Du kannst davon ausgehen, dass Deine Sachbearbeitung wenig Kenntnis von Deiner Tätigkeit hat. Auch konjunkturelle Schwankungen der Auftragslage werden die nicht interessieren, Du bist nun mitsamt Deiner Familie ein rein statistischer Faktor und wirst entsprechend der vorliegen Dienstanweisungen, menschlichem Ermesssen und anderen Unwägbarkeiten behandelt.

Die Bezeichnung Mensch, im Sinne von Bürger mit all seinen Rechten, hast Du mit Antragstellung abgegeben.

Erwarte von der Sachbearbeitung keine sachlich fundierten Entscheidungen.

Du bist nicht mehr Deutschland, Du bist jetzt Statistik!

Herzlich willkommen!

Harte Worte

Verfasst: 16.07.2009 09:33
von schlummi214
Harte Worte von Ralf...
aber zutreffender kann man es eigentlich nicht ausdrücken.
Eigenartig ist nur: Es wurde meines Wissens gerichtlich festgestellt, daß die ARGE gegen das Grundgesetz verstößt und sie wurde als gesetzteswidrig festgestellt. Wieso hat die ARGE daher noch die Macht viele Existenzen zu vernichten???
Aber das gehört wohl nicht hierher :-(
Schlummi214

Re: Harte Worte

Verfasst: 16.07.2009 12:58
von Corica
schlummi214 hat geschrieben:Harte Worte von Ralf...
aber zutreffender kann man es eigentlich nicht ausdrücken.
Eigenartig ist nur: Es wurde meines Wissens gerichtlich festgestellt, daß die ARGE gegen das Grundgesetz verstößt und sie wurde als gesetzteswidrig festgestellt. Wieso hat die ARGE daher noch die Macht viele Existenzen zu vernichten???
Aber das gehört wohl nicht hierher :-(
Schlummi214
weil wir uns alles gefallen lassen.

mfg dieter

Verfasst: 16.07.2009 15:55
von DjTermi
Was soll man nach deiner Meinung denn machen ?

Verfasst: 16.07.2009 22:31
von Dropatz
Hallo,

ich muss nun versuchen irgendwie aus der Mühle rauszukommen, wie sieht es hiermit aus:

http://forum.hartz.info/ratgeber-f3/rec ... r-t27.html

Mein eigener Bedarf wäre also laut obigem Link der Regelsatz (90% 323€) + anteilige Unterkunftskosten (619€/4=154,75€)=477,75€.

Also würde ich diesen eigenen Bedarf von 477,75€ mit einem Job decken der mir 477,75€ netto zzgl. Absetzbeträge einbringt?

wäre das eine Lösung, wenn man einmal voraussetzt, daß wir erstmal keinen KITA Platz bekommen? Sonst gehen die ja ganz auf die Partnerin los.

Werden die sauer wenn man denen mit sowas kommt? Geht das evtl. in die Hose?

Verfasst: 17.07.2009 14:52
von Corica
DjTermi hat geschrieben:Was soll man nach deiner Meinung denn machen ?
abwarten.
kurzarbeitergeld gibt es auch nicht ewig.
es werden immer mehr alg 2 empfänger.
da gibt es nicht nur menschen die in die unterste
schublade gehören.
bist du anderer meinung ?
oder werden wir nicht so behandelt ?
mfg dieter