Kein ALG II durch Eigentum obwohl es Verlust verursacht

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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mr_mario
Beiträge: 1
Registriert: 15.07.2009 07:19
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Kein ALG II durch Eigentum obwohl es Verlust verursacht

Beitrag von mr_mario »

Hallo zusammen,

[EDIT] DANKE FÜR DIE HILFE [EDIT]

Beste Grüße, Mario
Zuletzt geändert von mr_mario am 17.07.2009 11:28, insgesamt 1-mal geändert.
Corica
Beiträge: 533
Registriert: 13.11.2007 09:01
Wohnort: Hameln

Beitrag von Corica »

alles auf den bruder umschreiben lassen.
aus dem grundbuch löschen lassen.
oder dem bruder seine anteile zum verkauf anbieten.

mfg dieter
ballsport
Beiträge: 250
Registriert: 02.12.2005 10:38
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Beitrag von ballsport »

die eigenen anteile zum verkauf anbieten und dann davon erst einmal leben. dann muss hinterher die arge eintreten.

allerdings muss das zum derzeitigen wert verkauft werden und darf nicht, nur um leistungen zu erhalten, unter dem wert verkauft werden
Carmen

Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
Corica
Beiträge: 533
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Beitrag von Corica »

ballsport hat geschrieben:die eigenen anteile zum verkauf anbieten und dann davon erst einmal leben. dann muss hinterher die arge eintreten.

allerdings muss das zum derzeitigen wert verkauft werden und darf nicht, nur um leistungen zu erhalten, unter dem wert verkauft werden
den heutigen wert eines hauses kannst du zur zeit nicht
nicht bekommen.
mich wundert nur das die bank noch mit macht.
er hat null einkommen.
mfg dieter
ballsport
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Beitrag von ballsport »

@corica
stimmt! das die bank nicht schon längst "schluss!" gesagt hat ist wirklich verwunderlich.
oder aber sein bruder bekommt doch genug und gibt es ihm nur nicht an.
auch sowas solls geben.

mit dem heutigen wert meinte ich eigentlich auch, das wenn er verkaufen will, dann wird eh ein gutachter bestellt, der den derzeitigen verkehrswert bestimmt. egal was irgendwann mal das haus wirklich gekostet hat.
Carmen

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