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unterhalt
Verfasst: 04.07.2009 21:48
von jasmin88
hallo....
also ich habe geheiratet bekomme deswegen keinen unterhaltsvorschuss mehr für meine 3 jahre alte tochter und auch keinen von dem erzeuger...bekomme insgesamt 200 euro für sie (kindergeld und hartz4)
meine frage dazu ist jetzt das geld was ich vom amt für sie bekomme muss der erzeuger das ans amt zurück zahlen genauso wie den unterhaltsvorschuss den ich bekommen habe oder wie läuft das jetzt??
ich hoffe mal er ist nicht befreit vom zahlen....
er bezieht auch hartz 4
und ich kann gut und gerne auf blöde komentare verziechten suche mich schon seit monaten doof und dähmlich im netz
huhu
Verfasst: 06.07.2009 07:37
von babydoll123456
Tja das ist die Strafe wenn man heiratet...
Der Vater hat jetzt 100% Schulden bei dir ab dem Zeitpunkt wo die UVK nicht mehr gezahlt hat...
Hast du schon einen Titel??
Wenn dein Ex mal arbeitet bekommst du die kompletten Schulden abzüglich die ca.80 euro die die Arge vorgestreckt hat...
Also schnell zum Anwalt...
Blöd wird es nehmlich wenn ihr Arbeitet und kein Arbe geld mehr bekommt... dann springt niemand ein

wie bei uns
Man kann den Ex auch anzeigen wegen unterhaltspflichtverletzung ( das macht der anwalt den bekommst du per. Prozesskostenbeihilfe)
unterhalt
Verfasst: 06.07.2009 08:49
von jasmin88
erstmal vielen dank für die antwort....
ich war letzte woche bei nem anwalt,der wollte jetzt alles für mich regeln mit dem titel und so.... also heißt das im grundegenommen jetzt ich muss mich darum kümmern das er zahlt ......und die 50 euro vom amt welche ich für sie bekomme darf ich dann auch zurück zahlen wenn ich dann ab dem 1.8. wieder arbeite ?? da werde ich wenn ich glück habe anfangen und eventuell werden wir dann auch genug haben das wir kein hartz 4 mehr beziehen müssen......auch wenn er nicht zahlen kann durch hartz 4 will ich nicht das er sich jetzt ein schönes leben macht.....also ich weiß ich werd ihn nicht in ruhe lassen den auch wenn ich nichts von dem geld habe will ich auch nicht das er es hat klingt vielleicht gemein oder so aber so ist meine meinung nicht für sein kind zahlen werd ich ihm geben er geht ja auch nicht arbeiten da er nicht zahlen will aber er sieht ja nicht ein das diese 199 euro die er zahlen muss nicht ein kind nen ganzen monat durch bringt.........
ich
Verfasst: 06.07.2009 12:41
von babydoll123456
nein du nicht es sei den der ex zahlt dir die schulden komplett....
oder er zahlt dir deinen teil und die schulden die ER bei der arge hat überweist er direkt an die arge
du musst für ihn nicht in vorkasse gehen!!!! das wäre ja noch schöner
Verfasst: 06.07.2009 19:58
von D_C
Hallo Jasmin,
den Unterhalt schuldet dir der Vater eures Kindes erst dann, wenn du einen Titel gegen ihn hast. Soviel ich weiß, kannst du den Unterhaltsanspruch (oder musst sogar) an die Arge abtreten, dann schuldet er der Arge das Geld. Hast du wieder genügend Einkommen um von der Arge unabhängig zu sein, dann schuldet er dir den Unterhalt - oder besser gesagt, eurem gemeinsamen Kind. Allerdings wird der Titel nach seinem Einkommen berechnet. Hat er keines, ist keine Verteilermasse übrig, also hat er auch keinen Unterhalt zu zahlen, weil er kein Geld hat.
Gruß, DC
ich
Verfasst: 07.07.2009 11:42
von babydoll123456
ja aber nur die div...
So was es bei mir
unterhalt
Verfasst: 07.07.2009 12:30
von jasmin88
okay vielen dank jetzt bin ich schon etwas schlauer als vorher ich werd mich mit meinem anwalt nochmal zusammen setzten den ich weiss das er arbeitet und trotzdem hartz4 bezieht und er nicht "offiziel" arbeiten will um keinen unterhalt zahlen zu müssen ist doch eine schweinerrei machen kann er kinder aber sich drum kümmern nicht zumal er nicht dran denkt das das was er zahlen müsste kein kind nen ganzen monat durchbringt...
lg jasmin