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mal eine frage zum unterhalt....

Verfasst: 02.07.2009 09:36
von michelle08
habe da mal eine frage,habe zwei kinder mit meinem ex-mann,aber meine 18j.tochter wohnt seit september 08 bei ihm und meine 15 j.bei uns,wir hatten uns geeinigt das wir auf unterhalt gegenseitig verzichten,aber ich bräuchte doch sowie so kein unterhalt bezahlen da ich noch 2j.im erziehungsurlaub bin,so meine frage bekomme ich unterhalt für meine tochter oder nicht?er steht in arbeit....

Re: mal eine frage zum unterhalt....

Verfasst: 02.07.2009 12:49
von ayumi
michelle08 hat geschrieben:wir hatten uns geeinigt das wir auf unterhalt gegenseitig verzichten
Komische Frage. Ihr hattet euch geeinigt, gegenseitig auf Unterhalt zu verzichten. Klingt logisch. Nun bist Du im Erziehungsurlaub. Und nur, weil Du jetzt nicht zahlen kannst, was Du ja eh nicht musst, soll er jetzt zahlen? Wofür? Verstehe ich nicht.

Verfasst: 02.07.2009 20:30
von michelle08
wieso ist das nicht zu verstehen...ich war auch schon letztes jahr im erziehungsurlaub.....nun ich denke jetzt kann er doch mal was bezahlen oder,ist das falsch :?:

Verfasst: 02.07.2009 21:09
von DjTermi
Also soll der Mann immer dann zahlen wenn die Frau meint das sie mit ihren Geld nicht mehr aus kommt :?: :?: .. Sorry ich verstehe das ebenso wenig wie @ ayumi

Verfasst: 03.07.2009 08:42
von michelle08
also ich bekomme ja auch von der afk und die haben auch gefragt wann er mal wieder bezahlt,und ich bin sowieso nicht unterhaltpflichtig...er kann der großen nicht alles geben und die kleine bekommt nichts oder.......

Verfasst: 03.07.2009 10:08
von ayumi
Vielleicht solltest Du ein bischen mehr schreiben und nicht nur ein paar Bröckchen hinknallen.
Du schreibst, ihr habt gegenseitig auf Unterhalt verzichtet. Verständlich, wenn jeder eine Tochter betreut.
Wieso fragt die afk, wann er zahlt? Wieso erklärst Du denen nicht, das ihr gegenseitig auf Unterhalt verzichtet habt, weil jeder ein Kind betreut?
Wieso bist Du nicht Unterhaltspflichtig? Hat Deine Tochter eine abgeschlossene Ausbildung?
Ansonsten bist auch Du Unterhaltspflichtig. Ob Du Zahlungsfähig bist, ist eine andere Frage.

Verstehen tue ich es trotzdem nicht. Er versorgt doch vermutlich die große Tochter weiter, wenn sie bei ihm wohnt?
Jetzt hast Du scheinbar noch ein Kind bekommen. Und warum soll er jetzt zahlen? Ist dieses Kind auch seins? Dann würde ich verstehen, das er dafür zahlt, aber sonst?

Verfasst: 03.07.2009 10:21
von michelle08
nochmal die afk wusste das,aber jetzt haben wir eine neuen sachbearbeiter und hat gefragt wie es mit dem unterhalt aussieht,ich könnte sowieso nicht zahlen da ich wie gesagt habe erziehungsurlaub habe,meine tochter macht jetzt abendschule und bekommt bafög....zu der frage meine kleine habe ich jetzt von meinen jetzigen mann.....jetzt verstanden...kann denn da mal wer anderst antworten,habe keine lust als das selbe zu schreiben....und auserdem könnte er doch was zahlen,ich habe da doch nichts davon wird doch angerechnet :evil:

Verfasst: 03.07.2009 11:20
von ayumi
michelle08 hat geschrieben:und auserdem könnte er doch was zahlen,ich habe da doch nichts davon wird doch angerechnet :evil:
Das mag wohl sein, aber vielleicht hat ja so Deine Tochter was davon?

Es tut mir ganz schrecklich Leid, das Dir meine Antworten nicht passen. Die Wahrheit ist schon manchmal unangenehm.
Meine Meinung sage ich trotzdem.

Verfasst: 06.07.2009 08:56
von michelle08
jeder kann seine meinung sagen,habe nichts dagegen.......nur was kann ich denn da für wenn ein sb da nach fragt,kann wer mal auf eine frage antw...

Verfasst: 06.07.2009 09:37
von D_C
Hallo Michelle.

erstmal für mich zum Durchblick kriegen:

Du schreibst im ersten Posting, dass du und dein Exmann zwei Kinder haben, eines lebt bei dir und ist 15, das andere lebt bei ihm und ist 18, richtig?
In einem anderen Posting schreibst du, dass du die Kleine von deinem jetzigen Mann hast - du hast also drei Kinder? *verwirrt schaut*

Auf Unterhalt verzichten kann man nur (meines Wissens nach), wenn man genug Einkommen hat und das untereinander regeln kann. Sobald einer Bedürfig ist, sind solche Vereinbarungen nichtig.
Du bist -trotz allem- Unterhaltspflichtig auch für das Kind, welches bei deinem Exmann lebt und das so lange, bis das Kind die erste Ausbildung hinter sich hat. Deinem Exmann, bzw deiner 18jährigen Tochter wäre anzuraten, sich einen Unterhaltstitel gegen dich zu besorgen. Denn deiner 18jährigen Tochter steht Unterhalt zu, auch wenn du gerade nicht zahlen kannst, dann musst du ihr den eben später mal zahlen.

Der 15jährigen Tochter steht ebenfalls Unterhalt zu, den muss dein Exmann auch zahlen. Wenn du Alg2 bekommst, ändert der Unterhalt nichts an deiner fianziellen Situation, außer dass der Unterhalt auf dein ALg2 angerechnet wird, deine Älteste vermutlich sauer auf dich sein wird, weil du den Vater finanziell belastest, dein Exmann aus dem gleichen Grund auf dich sauer sein wird und auch die 15jährige damit belastet werden wird. Nebenbei wirst du auch abhängig von der Unterhaltszahlung sein, auch wenn dein Exmann mal nicht zahlt, auf dein ALg2 wird der Betrag auf jeden Fall angerechnet werden, auch wenn er mal nen Monat nicht auf deinem Konto eingeht.

Gruß, DC