erstausstattung erst nach der geburt?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Anja
Beiträge: 2
Registriert: 11.05.2009 15:05
Wohnort: coswig-anhalt

erstausstattung erst nach der geburt?

Beitrag von Anja »

hallo ich bin in der 24 woche schwanger,ich hab vor 8 wochen einen antrag auf umstandskleidung(bewilligt) und erstausstattung gestellt!
nun hab ich bis jetz noch kein bescheid bekomm,also hab ich am donnerstag angerufen und gefragt ob das überhaupt regestriert wurde,die frau am telefon meinete ja und ob den schon jemand vom aussendienst bei mir gewesen wäre,ich sagte nein und sie machte einen vermerk!
so und am samstag bekomm ich einen brief das mit die ausstattung für ein kinderzimmer(was ich nie beantragt hab)erst bewilligt werden kann wenn das kind da ist!Hä???
wei bitte und was zieh ich dem kind vorher an?
könnte mir das jemand erkläre?
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Anja

Erklären kann ich Dir das Vorgehen zwar nicht aber schau mal in die Verwaltungsvorschrift des Landkreises Wittenberg zur Gewährung einmaliger Bedarfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites und Zwölftes Buch (II und XII) und frag direkt nach wegen der Erstausstattung Bekleidung neuer Erdenbürger.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Lady_von_Glamore
Beiträge: 4
Registriert: 28.06.2009 20:44
Wohnort: berlin

Beitrag von Lady_von_Glamore »

Nein Du musst das Geld sowie Umstandskleidung vorher bekommen!!!
Sofort einen Wiederspruch machen!!!
Wie Du nämlich schon sagst was sollst Du dem Kind anziehen oder wo soll es schlafen???
Das Einzige was sein kann , das Du das Geld frühstens ab dem 3 Monat aber spätestens ab dem 7 Monat bekommst .
Aber auf alle Fälle vorher.

Viel Glück und liebe Grüsse
Antworten