Betreff Sanktion
Verfasst: 26.06.2009 17:15
Hallo!!!
Volgendes Problem, Meine Freundin hatt eine Sanktion bekommen ( § 31 abs 1 nr 1c abs 5 abs 6 SGB2 ) durch nicht einhaltung eines termins zum ein euro job(vorstellungsgespräch) . Begründung der Sanktion durch die Arge ist, Nach Mitteilung des Maßnahmeträgers haben sie sich nicht beworben.
Diese nicht einhaltung des Termins ist da durch gekommen das wir nur ein briefkasten schlüssel haben, der ist bei meiner Freundin am bund dran. Sie hatte den schlüssel verlegt gehabt und wir kahmen nicht an die post ran. Habe den briefkasten am 23.04.09 aufgebrochen und war die post von der arge drin mit termin zum 22.04.09 mit der auf forderung zum Bewerbungs gespräch (1 euro job). Sie hat sich sofort am 23.04.09 beim Maßnahmeträger gemeldet, der begründete es sei zu späht und weitere schritte werden von der arge eingeleitet.
Sie ist gleich zur arge danach und hat sich gemeldet deswegen.
Sie hat eine stellungs nahme schriftlich bei der arge mit der begründung, Briefkasten eingereicht. Dazu sagte sie auch das sie gewillt ist arbeit an zu nehmen bzw sie forderte wenns möglich ein neun 1 euro job zu tätigen.
Die arge sieht die begründung nicht als wichtig.
Sie hat ein 1 euro job nun bekommen und den geht sie auch nach. Trotzdem hat sie von der Arge eine 100% weg fall der leistung bekommen.
Meine frage, ist das von der arge rechtens, sie hatt es ja nicht grob verletzt die sanktion bzw sie ist gewillt zu arben???
Volgendes Problem, Meine Freundin hatt eine Sanktion bekommen ( § 31 abs 1 nr 1c abs 5 abs 6 SGB2 ) durch nicht einhaltung eines termins zum ein euro job(vorstellungsgespräch) . Begründung der Sanktion durch die Arge ist, Nach Mitteilung des Maßnahmeträgers haben sie sich nicht beworben.
Diese nicht einhaltung des Termins ist da durch gekommen das wir nur ein briefkasten schlüssel haben, der ist bei meiner Freundin am bund dran. Sie hatte den schlüssel verlegt gehabt und wir kahmen nicht an die post ran. Habe den briefkasten am 23.04.09 aufgebrochen und war die post von der arge drin mit termin zum 22.04.09 mit der auf forderung zum Bewerbungs gespräch (1 euro job). Sie hat sich sofort am 23.04.09 beim Maßnahmeträger gemeldet, der begründete es sei zu späht und weitere schritte werden von der arge eingeleitet.
Sie ist gleich zur arge danach und hat sich gemeldet deswegen.
Sie hat eine stellungs nahme schriftlich bei der arge mit der begründung, Briefkasten eingereicht. Dazu sagte sie auch das sie gewillt ist arbeit an zu nehmen bzw sie forderte wenns möglich ein neun 1 euro job zu tätigen.
Die arge sieht die begründung nicht als wichtig.
Sie hat ein 1 euro job nun bekommen und den geht sie auch nach. Trotzdem hat sie von der Arge eine 100% weg fall der leistung bekommen.
Meine frage, ist das von der arge rechtens, sie hatt es ja nicht grob verletzt die sanktion bzw sie ist gewillt zu arben???