Seite 1 von 1

Betreff Sanktion

Verfasst: 26.06.2009 17:15
von Stucka
Hallo!!!
Volgendes Problem, Meine Freundin hatt eine Sanktion bekommen ( § 31 abs 1 nr 1c abs 5 abs 6 SGB2 ) durch nicht einhaltung eines termins zum ein euro job(vorstellungsgespräch) . Begründung der Sanktion durch die Arge ist, Nach Mitteilung des Maßnahmeträgers haben sie sich nicht beworben.
Diese nicht einhaltung des Termins ist da durch gekommen das wir nur ein briefkasten schlüssel haben, der ist bei meiner Freundin am bund dran. Sie hatte den schlüssel verlegt gehabt und wir kahmen nicht an die post ran. Habe den briefkasten am 23.04.09 aufgebrochen und war die post von der arge drin mit termin zum 22.04.09 mit der auf forderung zum Bewerbungs gespräch (1 euro job). Sie hat sich sofort am 23.04.09 beim Maßnahmeträger gemeldet, der begründete es sei zu späht und weitere schritte werden von der arge eingeleitet.
Sie ist gleich zur arge danach und hat sich gemeldet deswegen.
Sie hat eine stellungs nahme schriftlich bei der arge mit der begründung, Briefkasten eingereicht. Dazu sagte sie auch das sie gewillt ist arbeit an zu nehmen bzw sie forderte wenns möglich ein neun 1 euro job zu tätigen.
Die arge sieht die begründung nicht als wichtig.
Sie hat ein 1 euro job nun bekommen und den geht sie auch nach. Trotzdem hat sie von der Arge eine 100% weg fall der leistung bekommen.
Meine frage, ist das von der arge rechtens, sie hatt es ja nicht grob verletzt die sanktion bzw sie ist gewillt zu arben???

Verfasst: 26.06.2009 17:58
von DjTermi
Hallo !!!

Im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit ist die Erreichbarkeit wichtig, d.h., der Hilfebedürftige muss an jedem Werktag unter der von ihm benannten Anschrift durch Briefpost erreichbar sein, dafür müsst ihr sorge tragen.

Daher sehe ich das als kein wichtigen Grund an was die ARGe die Kürzung zurück nimmt, da sich leider die Geschichte auch nicht wirklich glaubwürdig anhört für die ARGe.

Wenn ein Wiederspruch schon gemacht wurde, hilft evtl nur noch der Weg zum Anwalt.

Verfasst: 26.06.2009 20:12
von rme
Aber wieso bekommt ihr sofort eine 100%ige Sperre! Das geht doch garnicht, oder Deine Freundin hat schon mehrere Termine nicht wahrgenommen! Es erfolgt doch beim ersten Verstoss eine 30%ige Absenkung der Bezüge, oder sehe ich das falsch? :shock:

Verfasst: 26.06.2009 21:46
von DjTermi
Sanktion bei Nichtantritt 1 Euro Job 30%..
Ich dneke was da auch mehr ist als die Sache sonst würden da nicht 100 % gemacht...

Verfasst: 27.06.2009 10:45
von ayumi
Oder aber, der Treadersteller bzw. die Freundin ist U 25. Dann geht das glaube ich schon.