Ausbildung - Auszug - BAB - Wohngeld
Verfasst: 25.06.2009 11:00
Hallo Leute,
ich fange am 01.08.2009 meine Ausbildung an.
Ausbildungsvergütung im 1. Lehrjahr 591€ Brutto.
Ich würde gerne eine eigene KLEINE Wohnung beziehen, mit der Ausbildungsvergütung würde es allerdings nicht reichen.
Es ist ja so, dass für die erste Berufsausbildung Anspruch auf BAB besteht, Wohngeld kann man nur beantragen, wenn man dem Grunde nach kein Anspruch auf BAB hat. Im Internet habe ich leider nicht die passenden Infos gefunden, also frage ich hier mal nach.
Anspruch auf BAB habe ich nur während der ersten Berufsausbildung. Jetzt habe ich im Internet gelesen, dass auch eine abgebrochene Ausbildung dazu zählt.
Ich habe im Jahre 2005 eine Ausbildung zum Koch angefangen, allerdings nach einem Jahr abgebrochen. BAB habe ich damals keines bekommen. Würde aufgrund der abgebrochenen ersten Ausbildung mein BAB-Anspruch wegfallen? Wenn es so wäre, würde ich ja dann Wohngeld beantragen können?!
Und wenn es so ist, wie belege ich die erste Ausbildung? Einen Ausbildungsvertrag habe ich damals zwar unterschrieben, aber nie eine Kopie bekommen, was auch einer der Gründe war, da nicht weiterzumachen (aus Angst, am Ende könnte es heißen, ich wäre nur Praktikant gewesen). Die Handelskammer hat sich damals auf Anfrage ob die Ausbildung bei Ihnen "registriert" ist auch nicht bei mir gemeldet. Also einen Vertrag habe ich nicht als Nachweis. Ich habe nur das erste Halbjahreszeugnis aus der Berufsschule aus dem ersten Lehrjahr. Kann die Schule mir sonst eine Bescheinigung ausstellen, dass ich als Auszubildender dort Berufsschüler war?
Ich hoffe, ich habe alles verständlich geschildert.
Danke schonmal für die Antworten..
ich fange am 01.08.2009 meine Ausbildung an.
Ausbildungsvergütung im 1. Lehrjahr 591€ Brutto.
Ich würde gerne eine eigene KLEINE Wohnung beziehen, mit der Ausbildungsvergütung würde es allerdings nicht reichen.
Es ist ja so, dass für die erste Berufsausbildung Anspruch auf BAB besteht, Wohngeld kann man nur beantragen, wenn man dem Grunde nach kein Anspruch auf BAB hat. Im Internet habe ich leider nicht die passenden Infos gefunden, also frage ich hier mal nach.
Anspruch auf BAB habe ich nur während der ersten Berufsausbildung. Jetzt habe ich im Internet gelesen, dass auch eine abgebrochene Ausbildung dazu zählt.
Ich habe im Jahre 2005 eine Ausbildung zum Koch angefangen, allerdings nach einem Jahr abgebrochen. BAB habe ich damals keines bekommen. Würde aufgrund der abgebrochenen ersten Ausbildung mein BAB-Anspruch wegfallen? Wenn es so wäre, würde ich ja dann Wohngeld beantragen können?!
Und wenn es so ist, wie belege ich die erste Ausbildung? Einen Ausbildungsvertrag habe ich damals zwar unterschrieben, aber nie eine Kopie bekommen, was auch einer der Gründe war, da nicht weiterzumachen (aus Angst, am Ende könnte es heißen, ich wäre nur Praktikant gewesen). Die Handelskammer hat sich damals auf Anfrage ob die Ausbildung bei Ihnen "registriert" ist auch nicht bei mir gemeldet. Also einen Vertrag habe ich nicht als Nachweis. Ich habe nur das erste Halbjahreszeugnis aus der Berufsschule aus dem ersten Lehrjahr. Kann die Schule mir sonst eine Bescheinigung ausstellen, dass ich als Auszubildender dort Berufsschüler war?
Ich hoffe, ich habe alles verständlich geschildert.
Danke schonmal für die Antworten..