Ausbildung - Auszug - BAB - Wohngeld

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Björn
Beiträge: 138
Registriert: 27.10.2005 16:37

Ausbildung - Auszug - BAB - Wohngeld

Beitrag von Björn »

Hallo Leute,
ich fange am 01.08.2009 meine Ausbildung an.
Ausbildungsvergütung im 1. Lehrjahr 591€ Brutto.
Ich würde gerne eine eigene KLEINE Wohnung beziehen, mit der Ausbildungsvergütung würde es allerdings nicht reichen.
Es ist ja so, dass für die erste Berufsausbildung Anspruch auf BAB besteht, Wohngeld kann man nur beantragen, wenn man dem Grunde nach kein Anspruch auf BAB hat. Im Internet habe ich leider nicht die passenden Infos gefunden, also frage ich hier mal nach.
Anspruch auf BAB habe ich nur während der ersten Berufsausbildung. Jetzt habe ich im Internet gelesen, dass auch eine abgebrochene Ausbildung dazu zählt.
Ich habe im Jahre 2005 eine Ausbildung zum Koch angefangen, allerdings nach einem Jahr abgebrochen. BAB habe ich damals keines bekommen. Würde aufgrund der abgebrochenen ersten Ausbildung mein BAB-Anspruch wegfallen? Wenn es so wäre, würde ich ja dann Wohngeld beantragen können?!
Und wenn es so ist, wie belege ich die erste Ausbildung? Einen Ausbildungsvertrag habe ich damals zwar unterschrieben, aber nie eine Kopie bekommen, was auch einer der Gründe war, da nicht weiterzumachen (aus Angst, am Ende könnte es heißen, ich wäre nur Praktikant gewesen). Die Handelskammer hat sich damals auf Anfrage ob die Ausbildung bei Ihnen "registriert" ist auch nicht bei mir gemeldet. Also einen Vertrag habe ich nicht als Nachweis. Ich habe nur das erste Halbjahreszeugnis aus der Berufsschule aus dem ersten Lehrjahr. Kann die Schule mir sonst eine Bescheinigung ausstellen, dass ich als Auszubildender dort Berufsschüler war?

Ich hoffe, ich habe alles verständlich geschildert.
Danke schonmal für die Antworten..
Es gibt Leute, die gut zahlen, die schlecht zahlen, Leute, die prompt zahlen, die nie zahlen, Leute, die schleppend zahlen, die bar zahlen, abzahlen, draufzahlen, heimzahlen - nur Leute, die gern zahlen, die gibt es nicht.
Georg Christoph Lichtenberg ( dt. Schriftsteller 1742-1799 )
Björn
Beiträge: 138
Registriert: 27.10.2005 16:37

Beitrag von Björn »

hallo leute.
wie ist es denn, wenn ich bei meinem vater wohnen bleibe (was ich eigentlich auf keinen fall will).

Ich habe ja während der ausbildung anspruch auf kindergeld. mit meinem einkommen + kindergeld würde ich dann meinen eigenen bedarf (inkl. miete) decken können.
mein vater ist auch hartz4 empfänger. wie wäre das mit dem kindergeld?
kann ich das bei meinem ankommen anrechnen und somit aus der BG rausfallen oder würde das bei meinem vater angerechnet werden und ich müsste weiter in der BG bleiben?

mit ausziehen während der ausbildung wird nicht klappen, da ich wohl allein an der ausbildungsvergütung schon zu viel verdiene und kein bab bekommen würde (laut rechner der arbeitsagentur)
und wohngeld würde ich wohl auch nicht bekommen, da ich "dem grunde nach" anspruch auf bab hätte..

mit dem kindergeld wäre mir schon geholfen. dann könnte ich wenigstens auf finanzieller eben mein eigenes leben führen...
danke schonmal =)
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Georg Christoph Lichtenberg ( dt. Schriftsteller 1742-1799 )
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