Hallihallo, ich muss mal wieder was fragen.
Meine Bekannte ist seit Feb. 2009 vom Amt komplett weg, nachdem ich ihr riet, Kinderzuschlag und Wohngeld zu beantragen.
Hat auch alles super geklappt. Bis dato.
Das JobCenter schrieb sie an, sie solle ab Januar 2009 ihr Einkommen nachweisen, da sie einer geringfügigen Arbeit im Januar nachging.
Dazu sei gesagt, am 13.01.2009 hat sie den Job angefangen (das auch gemeldet), sich gleichzeitig beim Amt abgemeldet und den ersten Lohn im Februar 2009 bekommen.
Nun wollen die aber Einkunftsnachweise bis dato haben
Sie ist lediglich gewillt, den Lohn von Januar nachzuweisen, den sie im Februar bekam, Leistungen für Februar vom Amt hat sie ja wegen der Abmeldung keine mehr bekommen.
Ich habe ihr nun während unseres Telefonats gesagt, das Amt darf den Januar zwar prüfen, aber was danach kam, geht die doch gar nix mehr an, oder? Denn die Rechenschaft über Einkommen und Co legt sie ausschliesslich nur noch der Wohngeldstelle und der Kidnergeldkasse ab.
Liege ich da richtig? Oder muss sie wirklich alles offenlegen und das vielseitige Schreiben des Jobcenters ausfüllen?
Danke schonmal
eine verwirrte nonsens
Kein HartzIV mehr aber Unterlagenforderung?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Kein HartzIV mehr aber Unterlagenforderung?
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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Also ich würde denen auch nur die Bescheinigung von Januar zuschicken und darauf hinweisen, das ab Februar keine Leistungen mehr bezogen wurden. Wenn sie sich dann nochmal melden, kann sie ja nach der Rechtsgrundlage fragen.
Und was sollte passieren, wenn sie die anderen Bescheinigungen nicht schickt? Kürzen können sie ja nicht .
Wie gesagt, das ist meine Meinung. Ob das so richtig ist, keine Ahnung.
LG
Und was sollte passieren, wenn sie die anderen Bescheinigungen nicht schickt? Kürzen können sie ja nicht .
Wie gesagt, das ist meine Meinung. Ob das so richtig ist, keine Ahnung.
LG
Zu verheimlichen hat sie ja grundsätzlich nix, das ist nicht das Problem.ayumi hat geschrieben:Also ich würde denen auch nur die Bescheinigung von Januar zuschicken und darauf hinweisen, das ab Februar keine Leistungen mehr bezogen wurden. Wenn sie sich dann nochmal melden, kann sie ja nach der Rechtsgrundlage fragen.
Und was sollte passieren, wenn sie die anderen Bescheinigungen nicht schickt? Kürzen können sie ja nicht .
Wie gesagt, das ist meine Meinung. Ob das so richtig ist, keine Ahnung.
LG
Sie findet es allerdings nicht gerade toll, das das Amt trotzdem weiterhin Einblick in ihre Einkünfte hat. Weil sie eben kein Leistungsempfänger mehr ist.
Werde ihr ein Schriftstück aufsetzen, mit dem Nachweis des Januars und des Gehaltbezuges im Februar und dazu dann die Frage, welcher § rechtfertigt, das sie ohne LB ihr Einkommen beim JobCenter offenlegen muss.
Mal schaun, was die ihr daraufhin antworten....
Ich hab ihr die letzten 2 Jahre bei Ihren Anliegen immer zur Seite gestanden, dann packen wir die letzte Hürde auch noch
Dankäää schonmal
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