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ALG 2 und Plegegeld

Verfasst: 12.06.2009 16:20
von maikstacker
Hallo habe mal eine Frage wie wird es gehandhabt wenn man mit jemandem in einer BG wohnt der Plegegeld bekommt. Wird das Plegegeld als Einkommen gerechnet??
Danke an alle.

Verfasst: 14.06.2009 17:20
von rme
Nein, Pflegegeld wird nicht angerechnet. Das Geld wird ja für die Pflegebedürftigkeit benötigt.

Verfasst: 14.06.2009 20:44
von DjTermi
Da gibts aber auch andere Urteile zu:

Anrechnung von Pflegegeld auf Arbeitslosengeld II
Pflegegeld, das für die Betreuung von Pflegekindern gezahlt wird, stellt Einkommen dar und darf deshalb auf das Arbeitslosengeld II (ALG II) angerechnet werden.

Der Antragsteller begehrte vorliegend im Wege einer einstweiligen Anordnung die Zahlung von ALG II von der zuständigen Arbeitsgemeinschaft (ARGE).

Die ARGE verweigerte die Leistungen, weil die Ehefrau des Antragstellers zwei Pflegekinder betreute und für jedes Pflegekind ca. 1.200 Euro Pflegegeld sowie ca. 690 Euro Sachzuschuss erhielt. Das Pflegegeld sei als Einkommen der Ehefrau zu berücksichtigen. Der Antragsteller, der mit seiner Frau eine Bedarfsgemeinschaft bilde, sei im Hinblick auf das Einkommen der Ehefrau daher nicht hilfebedürftig.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung blieb erfolglos. Das Sozialgericht hat die Auffassung der ARGE bestätigt.

Es hat entschieden, dass das Pflegegeld - anders als der Sachkostenzuschuss - als "Erziehungshonorar" der Ehefrau anzusehen ist. Da die Ehefrau damit über ausreichende Einkünfte für beide Eheleute verfügt, ist der Antragsteller nicht hilfebedürftig.

SG Köln, Beschl. v. 04.05.2005 - S 22 AS 44/05 ER
PM des SG Köln v. 30.11.2005

Verfasst: 15.06.2009 11:11
von maikstacker
Danke für die Antworten es geht nicht um Plegekinder sondern um die Plege einer Schwerbeschädigten mit 50% ( gehbehindert )

Verfasst: 17.06.2009 15:29
von brisko
Hallo maikstacker
Frage: Was ist " Plegegeld" bzw. was sind "Plegekinder" ?? :?:

Verfasst: 17.06.2009 16:02
von DjTermi
Wenn man ein wenig überlegen würde weiß man wohl das es "Pflegekinder" & "Pflegegeld" bedeuten soll.

Und hier noch ene Antwort bezüglich der Frage:

Zum zu berücksichtigenden Einkommen gehört gem. § 11 SGB II grds. jedes Einkommen, ausser
- den Leistungen nach dem SGB II selber,
- der Grundrente nach dem BVG (Bundesversorgungsgesetz),
der Rente bzw. Beihilfe nach dem Bundesentschädigungsgesetz bis zur Höhe der damit vergleichbaren Rente nach dem BVG,
- Erziehungsgeld und Pflegegeld,
- Arbeitsförderungsgeld für Behinderte,
- Blindengeld.


mehr dazu hier § 11 SGB II