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Kann Grundsicherung verwehrt werden
Verfasst: 11.06.2009 18:04
von mwien1411
Hallo zusammen,
kann die Arge die Zahlung für die Grundsicherung einfrieren oder überhaupt nicht zahlen, wenn man ohne genehmmigung in ein anderes Bundesland zieht, oder muss die Grundsicherung auf jeden Fall auch in dem neuen Bundesland gezahlt werden, wenn ich dort einen neuen Antrag auf ALG 2 stelle.
Kann mir mein SB überhaupt verbieten umzuziehen ?
Danke und Gruß
Verfasst: 11.06.2009 21:40
von Björn
soweit ich weiß, kann dir keiner verbieten umzuziehen.
es werden nur keine kosten für den umzug getragen. wie es dann mit der grundsicherung ist, weiß ich nicht.. da antwortet dir besser jemand anders zu...
Re: Kann Grundsicherung verwehrt werden
Verfasst: 12.06.2009 00:15
von Ralf Hagelstein
mwien1411 hat geschrieben:Kann mir mein SB überhaupt verbieten umzuziehen ?
Wie alt bist Du?
Re: Kann Grundsicherung verwehrt werden
Verfasst: 12.06.2009 09:09
von mwien1411
[quote="Ralf Hagelstein"][quote="mwien1411"]Kann mir mein SB überhaupt verbieten umzuziehen ?[/quote]
Wie alt bist Du?[/quote]
35 Jahre
Verfasst: 12.06.2009 13:16
von Ralf Hagelstein
Die ARGE darf einen Umzug nicht "verbieten".
Allerdings oftmals strittig ist folgender Passus aus § 22 SGB II:
"Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden angemessenen Aufwendungen erbracht."
Die Gerichte legen dies bisher so aus, das dies nur für Umzüge innerhalb des Wohnortes gelten kann, nicht aber für Umzüge z.B. in ein anderes Bundesland.