Kann Grundsicherung verwehrt werden

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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mwien1411
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Kann Grundsicherung verwehrt werden

Beitrag von mwien1411 »

Hallo zusammen,

kann die Arge die Zahlung für die Grundsicherung einfrieren oder überhaupt nicht zahlen, wenn man ohne genehmmigung in ein anderes Bundesland zieht, oder muss die Grundsicherung auf jeden Fall auch in dem neuen Bundesland gezahlt werden, wenn ich dort einen neuen Antrag auf ALG 2 stelle.

Kann mir mein SB überhaupt verbieten umzuziehen ?

Danke und Gruß
Björn
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Beitrag von Björn »

soweit ich weiß, kann dir keiner verbieten umzuziehen.
es werden nur keine kosten für den umzug getragen. wie es dann mit der grundsicherung ist, weiß ich nicht.. da antwortet dir besser jemand anders zu...
Es gibt Leute, die gut zahlen, die schlecht zahlen, Leute, die prompt zahlen, die nie zahlen, Leute, die schleppend zahlen, die bar zahlen, abzahlen, draufzahlen, heimzahlen - nur Leute, die gern zahlen, die gibt es nicht.
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Ralf Hagelstein
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Re: Kann Grundsicherung verwehrt werden

Beitrag von Ralf Hagelstein »

mwien1411 hat geschrieben:Kann mir mein SB überhaupt verbieten umzuziehen ?
Wie alt bist Du?
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mwien1411
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Re: Kann Grundsicherung verwehrt werden

Beitrag von mwien1411 »

[quote="Ralf Hagelstein"][quote="mwien1411"]Kann mir mein SB überhaupt verbieten umzuziehen ?[/quote]

Wie alt bist Du?[/quote]


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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Die ARGE darf einen Umzug nicht "verbieten".

Allerdings oftmals strittig ist folgender Passus aus § 22 SGB II:

"Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden angemessenen Aufwendungen erbracht."

Die Gerichte legen dies bisher so aus, das dies nur für Umzüge innerhalb des Wohnortes gelten kann, nicht aber für Umzüge z.B. in ein anderes Bundesland.
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