Hallo,
mein Sohn ist 16j. alt, geht auf eine Förderschule in die 9.Klasse.
Ab September geht er in einer Berufförderschule in das Berufs Förderungsjahr. Diese Schule wurde Ihm von der AA vermittelt.
Heute bekommt er eine Einladung zu einer Massnahme, in der es darum geht, wie man sich bewirbt u.s.w.(Dies wird u.a. auch in der Schule, in die er dann geht gemacht) Das soll mehrere Stunden dauern.
Ich rief gleich bei der AA-Hotline an und fragte, was das soll. Er geht doch weiterhin zur Schule. Die lapidare Antwort: Er gehört in die Bedarfsgemeinschaft und steht der Vermittlung zur Verfügung und wenn er da nicht hingeht, wird seine Leistung eingestellt. Auf meinen Einwand, dass er noch Schüler ist und deshalb nicht zur Vermittlung zur Verfügung steht, sagte man, das wäre meine Meinung, aber er stehe doch zur Vermittlung zur Verfügung, laut Gesetz.
Stimmt das, muss er diese Massnahme machen, obwohl er Schüler ist.
Wenn ja, dann verstehe ich die Welt nicht mehr.
Bitte um Antworten.
Viele Grüsse
Braun2705
Neue Schikane der AA ?!!
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Wenn Dein Sohn noch zur Schule geht, dann hole Dir von seiner Schule eine Schulbescheinigung und reiche diese schnellstmöglich VOR Beginn der Maßnahme bei der Arge ein.
Auch wenn Dein Sohn zur BG gehört steht er aufgrund der Schulpflicht nicht zur Vermittlung zu Verfügung. Wenn das so wäre, dann müssten ja alle schulpflichtigen Jugendlichen irgendwelche Maßnahmen machen oder anfangen zu arbeiten nur weil die Arge ein Jobangebot/Injob etc. zur Verfügung hat.
Er kann ja an der Maßnahme teilnehmen, wenn diese am Nachmittag nach der Schule stattfindet.
Auch wenn Dein Sohn zur BG gehört steht er aufgrund der Schulpflicht nicht zur Vermittlung zu Verfügung. Wenn das so wäre, dann müssten ja alle schulpflichtigen Jugendlichen irgendwelche Maßnahmen machen oder anfangen zu arbeiten nur weil die Arge ein Jobangebot/Injob etc. zur Verfügung hat.
Er kann ja an der Maßnahme teilnehmen, wenn diese am Nachmittag nach der Schule stattfindet.
Carmen
Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
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nix da. das wär ja noch schöner.
reich die schulbescheinigung ein und wenn das nicht reicht, geh zum jugendamt. wen auch immer du bei der hotline dran hattest, der hat keine ahnung von was er da redet.
gruß, dc (heute zu faul zum großschreiben )
reich die schulbescheinigung ein und wenn das nicht reicht, geh zum jugendamt. wen auch immer du bei der hotline dran hattest, der hat keine ahnung von was er da redet.
gruß, dc (heute zu faul zum großschreiben )
Inmitten von Schwierigkeiten, liegt immer eine Insel von Möglichkeiten
Vielen Dank für die Antworten.
Ergänzend muss ich hinzufügen, dass erstmal nur eine schriftliche Einladung zur Besprechung seiner beruflichen Situation kam. Solch einen Termin hatte er schon im März 09 bei einer Berufsberaterin der AA, vermittelt von seiner Schule, wo ihm geraten wurde erst einmal das Berufsförderungsjahr, bei dem er den Hauptschulabschluss machen kann (an der Förderschule kann er keinen Abschluss machen).
Das mit der Massnahme wurde mir erst am Telefon von der "netten" Dame
der Hotline gesagt.
Ergänzend muss ich hinzufügen, dass erstmal nur eine schriftliche Einladung zur Besprechung seiner beruflichen Situation kam. Solch einen Termin hatte er schon im März 09 bei einer Berufsberaterin der AA, vermittelt von seiner Schule, wo ihm geraten wurde erst einmal das Berufsförderungsjahr, bei dem er den Hauptschulabschluss machen kann (an der Förderschule kann er keinen Abschluss machen).
Das mit der Massnahme wurde mir erst am Telefon von der "netten" Dame
der Hotline gesagt.