Nebenkosten

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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susi
Beiträge: 3
Registriert: 21.12.2005 20:20

Nebenkosten

Beitrag von susi »

Hallo, ich bin neu im Forum. Hier gibts ja wirklich eine Menge Informationen, was ich allerdings (wohl eben wegen der Menge) nicht finden konnte, ist eine Aussage zu den anrechenbaren Betriebskosten.

Zur Situation:
Ich bin Alleinerziehende Mutter eines 13-Jährigen. Seit April arbeitslos, aber in einem 400 €-Job. Seit Oktober bekomme ich nun kein ALG mehr und habe ALG II beantragt. Darauf jedoch besteht lt. Auskunft ARGE für mich kein Anspruch, da ich ja verdiene...Somit darf ich mich jetzt freiwillig versichern, wenn ich denn Wert auf eine KV lege.
Ich habe erst einmal Wiederspruch eingelegt und die Sache ist somit noch in der Schwebe.
Ich möchte jetzt gern wissen, welche Kosten für Unterkunft angerechnet werden können. Kann Strom angegeben werden, wie sieht es mit GEZ und Kabel-Gebühren aus und kann ein Teil der Grundgebühr für den Telefonanschluss übernommen werden.
Mir wär schon sehr geholfen, wenn wenigstens die KV bezahlt werden würde und ich hierfür eben nur diesen leider nicht mehr zahlbaren obligatorischen 1 Euro bekäme...

Es wär ganz toll, wenn ich zur Frage der Nebenkosten eine Antwort bekäme, evtl. mit Link zu offizieller Seite um Gesetzestexte nachlesen zu können.

Vielen Dank schonmal
SUSI
Daniel81
Beiträge: 288
Registriert: 08.12.2005 18:13
Wohnort: Berlin-Weißensee

Beitrag von Daniel81 »

Hallo Susi,

also erstmal vorweg, natürlich hast du noch Anspruch auf Hartz 4,
will st du mir sagen das du mit 400 Euro im Monat über die Runden kommst,
Du bekommst sicherlich noch Kindergeld, das ist auf jeden Fall ein anrechenbares Einkommen.

Bei Hartz 4, bekommst du deinen Lebensunterhalt und deine Miete bezahlt.
Der Lebensunterhalt liegt bei 345 Euro + Miete (warm).

Es ist richtig das du Wiederspruch eingelegt hast, lass dir deinen Hartz Antrag nochmal durchrechnen oder überprüfen.

Wenn du Hartz 4 Empfänger bist, brauchst du keine Kabelgebühren (GEZ)
zahlen, du mußt nur eine Kopie deines Antrages zur GEZ schicken, denn wirst du befreit.

Bei deinen Kabelanbieter weiß ich das nicht, es gibt in jeder Stadt soviele Kabelanbieter, da mußt du selber mal nachfragen, ob es dort Vergünstigungen für dich gibt.

Beim Telefon gibt es auch ne Möglichkeit ne bisschen zu sparen, bei der Telekom gibt es ein "Hartz Tarif". Schicke eine Kopie des Antrages zur Telekom, denn zahlst du nur die hälfte der Grundgebühren.

Gruß Daniel
Nur wer fragt, bekommt auch ne Antwort!!!
Gebt doch einfach euer,Stellengesuch auf!!! Wo!!!!
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... orum2.html

Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo susi
Unter Nebenkosten fallen alle im Mietvertrag aufgeführten Posten.
Heizkosten werden mit 1,00€ pro qm als angemessen angesehen.
Strom und Kosten für Warmwasser (18% der Heizkosten) müssen
vom Regelsatz bezahlt werden.
Für 2 Personen werden 60qm Wohnfläche anerkannt, der Preis ergibt sich
aus der untenstehenden Tabelle:
angemessene Kaltmiete (inkl. Nebenkosten) bei Mietstufe
Mietenstufen (MS) Personen (P)
MS1 MS2 MS3 MS4 MS5 MS6
265 280 300 325 350 370 1 Person
320 345 365 395 425 455 2 Personen
Eine Liste der Mietstufen der Gemeinde findet man unter:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/wogv/index.html

Dein Einkommen aus dem 400 € Job
wird angerechnet, genauso wie das Kindergeld für Deinen minderjährigen Sohn oder Unterhaltszahlungen.
Bei Deinem Job erhöht sich der Freibetrag von 15% auf 20%, wenn
der Antrag auf Alg 2 nach dem 1.10.2005 gestellt wurde. Ab da gelten die
Neuerungen.
Da Du alleinerziehend bist, hast Du Anspruch auf Mehrbedarf wegen Alleinerziehung.
Der Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid ist richtig.
Solltest Du Dich auf die mündliche Info beziehen, stell einen Antrag
dem Du dann widersprechen kannst.
Den Wert einer Krankenversicherung soll man nicht unterschätzen.
Mit Alg 2 bist Du krankenversichert und Dein Kind auch.
Alles Gute und Euch schöne Weihnachtstage
Gruß
PS. ich sehe gerade, das die eingefügte Tabelle etwas verrutscht ist.
Ich hoffe Du kannst sie trotzdem nutzen.
susi
Beiträge: 3
Registriert: 21.12.2005 20:20

Beitrag von susi »

Alles klar, ich danke Euch recht herzlich für die Hilfe!
Schauen wir mal, was dabei raus kommt.

Allen eine angenheme Weihnacht und nen guten Rutsch ins neue und hoffentlich bessere (die Hoffnung stirbt als letztes) Jahr!
susi
Beiträge: 3
Registriert: 21.12.2005 20:20

Beitrag von susi »

Hallo nochmal,

jetzt hab ich den Super-Gau: Mein Arbeitgeber konnte die Löhne für Dezember nicht zahlen. Somit habe ich zwar weiterhin meine Ausgaben, aber keine Einnahmen mehr. Ob im Jan. eine Zahlung erfolgen kann ist ungewiss.
Das Jahr fängt also besch. an, als das Letzte endete.

Und nun???
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