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Nebenkostenerstattung

Verfasst: 06.06.2009 19:13
von Lucy
Und noch eine Frage:

Ich(und Kinder) bekomme ja ergänzend ALG2 und Miete/NK vom Amt. Die Miete und NK werden direkt an den VM überwiesen. Jetzt habe ich ein NK-Guthaben, sollte dem VM meine Kontodaten geben. Habe ich Anspruch auf dieses Guthaben oder das Amt?
Irgendwie versteh ich das alles nicht so...

Verfasst: 06.06.2009 21:06
von Melinde
Hallo Lucy

Rückzahlungen von Betriebskostenabrechnungen werden angerechnet und mindern im Folgemonat die KdU.
Nur der Anteil der auf Warmwasser entfällt (bei mit der Heizung verbundenen Anlagen) wird herausgerechnet und die daher kommenden Gelder gehören Dir.
Machst Du Warmwasser separat (z.B. mit Strom) dann nicht.

Gruss