Ablehnung Hartz wegen Auto

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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MartinaZ
Beiträge: 3
Registriert: 05.06.2009 19:59
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Ablehnung Hartz wegen Auto

Beitrag von MartinaZ »

Hallo zusammen,
ich habe mich hier mal angemeldet, weil ich für meine Tochter Hilfe suche. Vielleicht kann mir jemand von Euch einen Tip geben?!
Meine Tochter ist 21 Jahre und im 8. Monat schwanger, für Arbeitslosengeld fehlen ihr 2 Monate Arbeit auf Steuerkarte, daher musste sie jetzt Hartz VI beantragen. Sie ist verheiratet und ihr Mann arbeitet, erhält allerdings "nur" einen Mindestlohn.
Heute wurde meiner Tochter angekündigt, dass sie evtl. keine Zahlungen erhält, da sie ein noch relativ neues Auto fährt. Das Problem dabei ist allerdings, dass dieses Auto finanziert ist und daher der Brief bei der Bank liegt.
Hat einer von Euch ähnliche Erfahrung gemacht und kann uns nen Tip geben? Wäre super-lieb...
Ansonsten noch einen schönen Abend.
Lieben Gruß
Martina
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Martina

Bevor ein schriftlicher Bescheid auf den Antrag hin noch nicht eingegangen ist macht euch keinen Kopp wegen dem Auto.
Angemessenes KfZ ist durchaus möglich, gehört dann zum Schonvermögen.
Mehr dazu hier bei Randziffer 12.24

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
MartinaZ
Beiträge: 3
Registriert: 05.06.2009 19:59
Wohnort: Neuss

Danke

Beitrag von MartinaZ »

Hallo Melinde,
vielen Dank schon mal für die Info. Ich werde meiner Tochter den Auszug ausdrucken und gehe eh am Montag mit ihr zusammen zur ARGE. Mal sehen, ob uns das weiterhilft ;-)
Lieben Gruß
Martina
Andreas23
Beiträge: 122
Registriert: 21.08.2006 10:48

Beitrag von Andreas23 »

Ist es nicht egal wieviel das Auto Wert ist wenn es auf einen Kredit läuft? Das ist ja kein Vermögen solange es einen nicht gehört. Leasing Fahrzeuge werden ja auch nicht mit angerechnet.
MartinaZ
Beiträge: 3
Registriert: 05.06.2009 19:59
Wohnort: Neuss

Beitrag von MartinaZ »

Tja... das ist ja das, was wir uns auch fragen. Wenn es Eigentum meiner Tochter wäre, könnten wir das ja nachvollziehen. Aber selbst, wenn das Auto jetzt irgendwie verkauft werden könnte, müssten die Raten ja trotzdem gezahlt werden. Außerdem arbeitet ja auch ihr Mann und soweit ich weiss, steht doch jedem Erwerbstätigen in einer Bedarfsgemeinschaft auch ein Auto zu, oder?! Falls jemand was Neues erfährt, sind wir auf jeden Fall für jeden Tip oder jede Info dankbar.
Lieben Gruß
Martina
Andreas23
Beiträge: 122
Registriert: 21.08.2006 10:48

Beitrag von Andreas23 »

Man darf ein Auto in höhe von 7500€ besitzen. Wenn es mehr Wert hat,wird es dieser Vermögensgrenze angerechnet. Also Alter x 150 +750.

Bsp: 20 Jahre = 3750€

Wenn das Auto zb einen Wert von 10000€ hat, hat sie nur noch ein Vermögensspielraum von 1250€.

Also für mich ist dies kein Vermögen solange der Kredit zb über die Autobank läuft und einem das Auto erst nach 8 Jahren gehört. Ich denke da kann man theoretisch auch einen Ferrari kaufen, wenn man es mit Hartz 4 abzahlen könnte ;) Das Auto was man hat ist kein Vermögen sondern es sind ja Schulden.

Bei einem Kredit den man sich zb bei der Sparkasse holt und sich dann das Auto kauft sieht das sicher anders aus. Das ist der Arge dann scheiß egal und nimmt das als Vermögen.

Aber vielleicht schreib ich hier ja auch nur Unsinn :P Aber so denk ich mir das
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Wenn für den PKW noch Kreditschulden abbezahlt werden müssen, so werden diese nach den Durchführungsbestimmungen der Argen Gemeinden ect. vom (Rest-)Wert des Auto abgezogen. Ein Beispiel: Das Auto hat einen aktuellen Wert von 9.500 Euro, es ist aber noch mit einem Restkredit in Höhe von 2.100 Euro belastet. Damit hat es nur einen Wert von 7.400 Euro – liegt also noch innerhalb der Grenzen des jetzt Erlaubten.

Falls das KFZ nach Abzug der Schulden mehr als 7.500 Euro wert ist, müssen Hartz-IV-Empfänger den Wagen nicht unbedingt verkaufen. In diesem Fall gilt nur der über 7.500 Euro hinaus gehende Betrag als anrechenbares Vermögen. Insgesamt steht Erwerbsfähigen ein frei verfügbares Vermögen von 150 Euro pro Lebensjahr plus 750 Euro für notwendige Anschaffungen zu.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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