Hallöchen an Alle hier,
ich bekomm ALG2 und für mein Kind seit Januar Wohngeld, habe heute einen Bescheid erhalten das 100 € gezahlt werden durch die Änderung des Wohngeldgesetzes Ende letzten Jahres.
Muss ich das der Arge melden? Bzw. muss ich bzw. mein Kind dies zurückzahlen?
Antwort wäre nett, vielen Dank und einen schönen Abend noch...
Gruß TiestosMom
ALG2 für mich-Wohngeld fürs Kind, Bitte um Hilfe
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Re: ALG2 für mich-Wohngeld fürs Kind, Bitte um Hilfe
dem amt mußt du alles melden !!!TiestosMom hat geschrieben:Hallöchen an Alle hier,
ich bekomm ALG2 und für mein Kind seit Januar Wohngeld, habe heute einen Bescheid erhalten das 100 € gezahlt werden durch die Änderung des Wohngeldgesetzes Ende letzten Jahres.
Muss ich das der Arge melden? Bzw. muss ich bzw. mein Kind dies zurückzahlen?
Antwort wäre nett, vielen Dank und einen schönen Abend noch...
Gruß TiestosMom
mfg
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Hallo TiestosMom
Schau mal in´s Wohngeldgesetz § 44 (5):
"....Der einmalige zusätzliche Wohngeldbetrag ist bei Sozialleistungen, deren Zahlung von anderen Einkommen abhängig ist, nicht als Einkommen zu berücksichtigen."
Gruss
Schau mal in´s Wohngeldgesetz § 44 (5):
"....Der einmalige zusätzliche Wohngeldbetrag ist bei Sozialleistungen, deren Zahlung von anderen Einkommen abhängig ist, nicht als Einkommen zu berücksichtigen."
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Hallo und Danke, diese Aussage habe ich auch schon geunden aber hier bei uns ist die Arge sehr schnell im Berechnen und abziehen von Geld, daher möchte ich sicher sein das die nichts anrechnen dürfen wenns denn so ist.
Würde meinem Kind ja nur zugute kommen, die Einschulung steht bald an und mit 100€ im August ist es ja wohl nicht getan
LG TiestosMom
Würde meinem Kind ja nur zugute kommen, die Einschulung steht bald an und mit 100€ im August ist es ja wohl nicht getan
LG TiestosMom