ALG2 für mich-Wohngeld fürs Kind, Bitte um Hilfe

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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TiestosMom
Beiträge: 6
Registriert: 04.06.2009 15:43

ALG2 für mich-Wohngeld fürs Kind, Bitte um Hilfe

Beitrag von TiestosMom »

Hallöchen an Alle hier,

ich bekomm ALG2 und für mein Kind seit Januar Wohngeld, habe heute einen Bescheid erhalten das 100 € gezahlt werden durch die Änderung des Wohngeldgesetzes Ende letzten Jahres.
Muss ich das der Arge melden? Bzw. muss ich bzw. mein Kind dies zurückzahlen?

Antwort wäre nett, vielen Dank und einen schönen Abend noch...

Gruß TiestosMom
Corica
Beiträge: 533
Registriert: 13.11.2007 09:01
Wohnort: Hameln

Re: ALG2 für mich-Wohngeld fürs Kind, Bitte um Hilfe

Beitrag von Corica »

TiestosMom hat geschrieben:Hallöchen an Alle hier,

ich bekomm ALG2 und für mein Kind seit Januar Wohngeld, habe heute einen Bescheid erhalten das 100 € gezahlt werden durch die Änderung des Wohngeldgesetzes Ende letzten Jahres.
Muss ich das der Arge melden? Bzw. muss ich bzw. mein Kind dies zurückzahlen?

Antwort wäre nett, vielen Dank und einen schönen Abend noch...

Gruß TiestosMom
dem amt mußt du alles melden !!!
mfg
TiestosMom
Beiträge: 6
Registriert: 04.06.2009 15:43

Beitrag von TiestosMom »

Muss ich diesen Betrag zurückzahlen oder wird dieser nicht angerechnet?
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo TiestosMom

Schau mal in´s Wohngeldgesetz § 44 (5):

"....Der einmalige zusätzliche Wohngeldbetrag ist bei Sozialleistungen, deren Zahlung von anderen Einkommen abhängig ist, nicht als Einkommen zu berücksichtigen."

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
TiestosMom
Beiträge: 6
Registriert: 04.06.2009 15:43

Beitrag von TiestosMom »

Hallo und Danke, diese Aussage habe ich auch schon geunden aber hier bei uns ist die Arge sehr schnell im Berechnen und abziehen von Geld, daher möchte ich sicher sein das die nichts anrechnen dürfen wenns denn so ist.
Würde meinem Kind ja nur zugute kommen, die Einschulung steht bald an und mit 100€ im August ist es ja wohl nicht getan :-(

LG TiestosMom
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