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Ausbildungsvergütung, wie wird gerechnet?

Verfasst: 02.06.2009 13:47
von maleite
Habe mal kur ein paar Fragen:
Bekommen ALG 2 (4 köpfige Familie - 2 Erw.+ 2 kinder (18 und 16 Jahre ))
Einkommen:
1geringfügige Beschäftigung ca.400.-
Kindergeld 332.-
Unterhalt 150.-
Meine Frage;
Unser Sohn geht ab 01.08.2009 in die Ausbildung, was wird uns angerechnet,wieviel hat er einen Freibetrag(muss er ja haben für Fahrkosten ect.)
Wäre gut wenn uns da jemand genau aufschlüsseln kann!
Zählt das bei jeden Arbeitseinkommen? Die ersten 100.- frei vom Rest 20%??????(Das unserem Sohn wenigstens etwas bleibt (als Motivation für seine Arbeit?)
Danke im Vorraus für die Antworten!
Lg maleite

Verfasst: 02.06.2009 16:08
von DjTermi
Dein Sohn gehört zur BG und dementsprechend wird das Einkommen abzüglich der Freibeträge angerechnet. Dein Sohn gehört erst dann nicht mehr zur BG, wenn er seinen Unterhalt alleine sicherstellen kann. Dies bedeutet natürlich auch, dass er sich an der Miete beteiligen muss etc. und euer Bedarf dementsprechend angeglichen wird.

Gruß

Verfasst: 02.06.2009 19:20
von maleite
ja ich weiß das er zur BG gehört, aber wenn er in der Ausbildung ist hat er weit mehr als ALG2 verdient mehr als was er an Bedarf hat.
Kann man ihn aus der Bg rausnehmen und er zahlt dann an uns nur seinen Mietanteil und ernährt sich selbst?

Verfasst: 03.06.2009 16:30
von D_C
Wenn er mit seiner Ausbildungsvergütung + Kindergeld genug hat um den Alg2 Satz und seinen Mietanteil zu decken, ja.

Änderungsmitteilung schreiben und ihn einfach nicht mehr aufführen.

Gruß, DC