Wird mein Sohn wie eine Partnerin gerechnet?
Verfasst: 30.05.2009 19:52
Hallo ihr Lieben!
Ich bin neu hier und hoffe auf Eure Hilfe...
Zu meiner Lage, ich bin jetzt 43 Jahre alt und beziehe ALG2...hab mich im Jahr 2000 scheiden lassen und mein Sohn blieb bei seiner Mutter...da meine Ex-Frau stark alkoholabhängig ist und mein Sohn es dort nicht mehr ausgehalten hat lebt er seit dem 01.06.2007 bei mir...in einer kleinen Zweiraumwohnung die 50 qm umfasst...mein Junge hat eine schulische Ausbildung gemacht, die nicht viel wert ist...seit einem Jahr ist er nun Lehrstellen-suchend gemeldet...bis jetzt gab es immer nur Absagen auf seine Bewerbungen...er ist jetzt 19 Jahre alt...
seitdem ich ALG2 beziehe arbeite ich in eine Möbelbörse nebenbei...nun ist es so, das ich zu 99,9% einen Kombilohn-job bekomme...drei Jahre feste Arbeit...mit mehr Gehalt als ALG2 beinhaltet...
wie verhält es sich jetzt bei meinem Sohn? Bei einer Partnerin, die auch ALG2 bekommt ist es klar, es wird großteils angerechnet...ist das bei meinem Lehrstellen suchenden Sohn mit 19 Jahren das selbe? Er muss ja bei mir wohnen bleiben...unter diesen Umständen kann er erst mit 25 ausziehen...
wird meinem Sohn das selbe angerechnet wie es bei einer Parnerin der Fall wäre? Angeblich ist es nicht so, will mir aber sicher sein...denn:
als meine letzte Beziehung in die Brüche ging zog ich aus unserer gemeinsamen Wohnung aus und der Antrag auf Erstausstattung wurde abgelehnt...(da man solches nur einmal geltend machen könne)
aus einem Forum, was jetzt nicht mehr existiert, erfuhr ich das Gegentei...erst als ich damit im Amt auftauchte wurde die Erstausstattung genehmigt...
damit will ich sagen das ich dem Amt, bzw. einigen Mitarbeitern dort nicht mehr traue...
wäre über jegliche Hilfe dankbar...
LG sam
Ich bin neu hier und hoffe auf Eure Hilfe...
Zu meiner Lage, ich bin jetzt 43 Jahre alt und beziehe ALG2...hab mich im Jahr 2000 scheiden lassen und mein Sohn blieb bei seiner Mutter...da meine Ex-Frau stark alkoholabhängig ist und mein Sohn es dort nicht mehr ausgehalten hat lebt er seit dem 01.06.2007 bei mir...in einer kleinen Zweiraumwohnung die 50 qm umfasst...mein Junge hat eine schulische Ausbildung gemacht, die nicht viel wert ist...seit einem Jahr ist er nun Lehrstellen-suchend gemeldet...bis jetzt gab es immer nur Absagen auf seine Bewerbungen...er ist jetzt 19 Jahre alt...
seitdem ich ALG2 beziehe arbeite ich in eine Möbelbörse nebenbei...nun ist es so, das ich zu 99,9% einen Kombilohn-job bekomme...drei Jahre feste Arbeit...mit mehr Gehalt als ALG2 beinhaltet...
wie verhält es sich jetzt bei meinem Sohn? Bei einer Partnerin, die auch ALG2 bekommt ist es klar, es wird großteils angerechnet...ist das bei meinem Lehrstellen suchenden Sohn mit 19 Jahren das selbe? Er muss ja bei mir wohnen bleiben...unter diesen Umständen kann er erst mit 25 ausziehen...
wird meinem Sohn das selbe angerechnet wie es bei einer Parnerin der Fall wäre? Angeblich ist es nicht so, will mir aber sicher sein...denn:
als meine letzte Beziehung in die Brüche ging zog ich aus unserer gemeinsamen Wohnung aus und der Antrag auf Erstausstattung wurde abgelehnt...(da man solches nur einmal geltend machen könne)
aus einem Forum, was jetzt nicht mehr existiert, erfuhr ich das Gegentei...erst als ich damit im Amt auftauchte wurde die Erstausstattung genehmigt...
damit will ich sagen das ich dem Amt, bzw. einigen Mitarbeitern dort nicht mehr traue...
wäre über jegliche Hilfe dankbar...
LG sam