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angemessene Kosten
Verfasst: 30.05.2009 15:41
von Mholzmichel
Wer weiß wie hoch bei uns angemessene Kosten sind.
PLZ 09526
BG 2 Erw. 1 kind (15)
Wohnung 72 qm
Kaltmiete 310,90
NK 128,91
Verfasst: 30.05.2009 22:53
von Melinde
Hallo Mholzmichel
Schau mal
HIER
Gruss
Verfasst: 31.05.2009 07:09
von Mholzmichel
Den Beitrag hatte ich mal in ner Zeitung, aber leider weggeschmissen,
Danke.
Zählen die Heizkosten etc zu den Unterkunftskosten?
Da würde man ja gar keine Wohnung bekommen
Verfasst: 31.05.2009 07:48
von Mholzmichel
Ich glaub ich werd erst mal Wiederspruch einlegen gegen den ganzen Bescheid.
Meine GM mit Betriebskosten ohne Heizung liegt bei 344,41 €
Vorauszahlung an Heizung 73,63 € macht ges. 418.04 €.
Da frag ich mich was die rumlamentieren.
Verfasst: 01.06.2009 06:19
von Mholzmichel
Widerspruch
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den o.g. Bescheid über Leistungen nach dem SGB II bewilligt für den Zeitraum vom 01.06.2009 bis 31.11.2009, lege ich hiermit Widerspruch ein.
Die Berechnung kann ich als normaler Bürger nicht nachvollziehen. Insbesondere die Berechnung der Unterkunftskosten kann ich nicht akzeptieren.
Zum wiederholten mal werde ich belehrt, dass meine Kosten zu hoch sind.
Als Anlage erlaube ich Ihnen für Ihre Berechnungen eine Kopie des Mietvertrages sowie eine Aufstellung der „kalten Miete“ zuzusenden.
Außerdem wiederhole ich hiermit meinen Antrag auf Kostenerstattung der Nebenkostennachzahlung für das Jahr 2008.
Einen schriftlichen Bescheid Ihrerseits sehe ich entgegen.
In meiner Entscheidung berufe ich mich auf § 22 SGB II sowie
„Richtlinie des Erzgebirgskreises zur Gewährung von Leistungen für Unterkunft“.
Berechnung Mietkosten lt. Mietvertrag
Grundmiete 583,20 DM 298,19 €
Vorauszahlung
Betriebsk.ohne Heizung 108,00 DM 55,21 €
691,20 DM 353,40 €
Vorauszahlung Heizung 144,00 DM 73,62 €
Sonst. Kosten 25,00 DM 12,78 €
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680,20 DM 439,80 €