angemessene Kosten

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Mholzmichel
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angemessene Kosten

Beitrag von Mholzmichel »

Wer weiß wie hoch bei uns angemessene Kosten sind.
PLZ 09526

BG 2 Erw. 1 kind (15)
Wohnung 72 qm
Kaltmiete 310,90
NK 128,91
Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist!!!
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Mholzmichel

Schau mal HIER

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Mholzmichel
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Beitrag von Mholzmichel »

Den Beitrag hatte ich mal in ner Zeitung, aber leider weggeschmissen,
Danke.
Zählen die Heizkosten etc zu den Unterkunftskosten?
Da würde man ja gar keine Wohnung bekommen
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Mholzmichel
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Beitrag von Mholzmichel »

Ich glaub ich werd erst mal Wiederspruch einlegen gegen den ganzen Bescheid.
Meine GM mit Betriebskosten ohne Heizung liegt bei 344,41 €
Vorauszahlung an Heizung 73,63 € macht ges. 418.04 €.
Da frag ich mich was die rumlamentieren.
Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist!!!
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Mholzmichel
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Beitrag von Mholzmichel »

Widerspruch


Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den o.g. Bescheid über Leistungen nach dem SGB II bewilligt für den Zeitraum vom 01.06.2009 bis 31.11.2009, lege ich hiermit Widerspruch ein.
Die Berechnung kann ich als normaler Bürger nicht nachvollziehen. Insbesondere die Berechnung der Unterkunftskosten kann ich nicht akzeptieren.
Zum wiederholten mal werde ich belehrt, dass meine Kosten zu hoch sind.
Als Anlage erlaube ich Ihnen für Ihre Berechnungen eine Kopie des Mietvertrages sowie eine Aufstellung der „kalten Miete“ zuzusenden.
Außerdem wiederhole ich hiermit meinen Antrag auf Kostenerstattung der Nebenkostennachzahlung für das Jahr 2008.
Einen schriftlichen Bescheid Ihrerseits sehe ich entgegen.

In meiner Entscheidung berufe ich mich auf § 22 SGB II sowie
„Richtlinie des Erzgebirgskreises zur Gewährung von Leistungen für Unterkunft“.


Berechnung Mietkosten lt. Mietvertrag


Grundmiete 583,20 DM 298,19 €

Vorauszahlung
Betriebsk.ohne Heizung 108,00 DM 55,21 €

691,20 DM 353,40 €

Vorauszahlung Heizung 144,00 DM 73,62 €
Sonst. Kosten 25,00 DM 12,78 €
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680,20 DM 439,80 €
Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist!!!
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