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habe mal eine frage zum unterhalt......
Verfasst: 28.05.2009 09:06
von michelle08
wir sind 5 personen,und mein mann arbeitet 100std im monat dazu,den rest bekommen wir von dem arbeitsamt.da mein mann noch 2 kinder hat aus einer anderren beziehung muß er 185,- unterhalt bezahlen.....nun meine frage ist denn das richtig?muß noch dazu sagen er ist von der frau verklagt worden.......
Verfasst: 28.05.2009 10:07
von Melinde
Hallo michelle08
Der Betrag für den Unterhalt kann vom anrechenbaren Einkommen abgezogen werden.
Siehe
hier Randziffer 11.08 und
Pressemitteilung
Gruss
Verfasst: 28.05.2009 17:55
von michelle08
habe ich jetzt nicht verstanden
Verfasst: 29.05.2009 21:29
von Melinde
Hallo michelle08
Er muss Unterhalt für seine Kinder zahlen wenn es vom Gericht festgelegt wurde.
Der Betrag muss dann vom anrechenbaren Einkommen abgezogen werden.
Gruss
Verfasst: 30.05.2009 10:48
von michelle08
Verfasst: 30.05.2009 15:38
von D_C
Hallo Michelle,
ja, es ist richtig das er den Unterhalt weiter zahlen muss.
Das er "verklagt" wurde, bedeutet, dass ein Unterhaltstitel gegen ihn vorliegt, den die Mutter der Kinder zu Recht erwirkt hat, weil er Unterhaltspflichtig ist.
Bei der damaligen Berechung wurde ein Durchschnittseinkommen errechnet. War er also damals auch schon von November bis April arbeitslos, wurde das berücksichtigt. War dem damals nicht so, kann er zum Anwalt gehen und eine Abänderung des Titels beantragen.
Die Kinder für die er Unterhaltspflichtig ist, haben immer Vorrang, auch bei einer neuen Familie.
Griß, DC
Verfasst: 31.05.2009 11:23
von michelle08
hallo zu der frage,nein er hatte nur einen anderren job,aber das kann doch nicht sein wenn er wieder arbeitslos ist das wir den vollen unterhalt tragen müssen....schließlich hat er auch mit mir 2 kinder.....
Verfasst: 31.05.2009 15:05
von D_C
Hallo Michelle,
wie gesagt, wenn er einen anderen Job hatte, als der Unterhalt berechnet wurde, macht es Sinn zum Rechtsanwalt zu gehen und eine Änderung des Titels zu beantragen.
Weitere Kinder spielen bei der Berechnung durchaus eine Rolle (das verfügbare Einkommen wird dann mit einem bestimmten Schlüssel auf alle Kinder verteilt) aber wenn ein Titel vorliegt, muss der Betrag der im Titel genannt wird, solange gezahlt werden, bis das neu berechnet wurde.
Gruß, DC
Verfasst: 01.06.2009 20:08
von michelle08
danke dir,werden wir mal machen