habe mal eine frage zum unterhalt......
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habe mal eine frage zum unterhalt......
wir sind 5 personen,und mein mann arbeitet 100std im monat dazu,den rest bekommen wir von dem arbeitsamt.da mein mann noch 2 kinder hat aus einer anderren beziehung muß er 185,- unterhalt bezahlen.....nun meine frage ist denn das richtig?muß noch dazu sagen er ist von der frau verklagt worden.......
Hallo michelle08
Der Betrag für den Unterhalt kann vom anrechenbaren Einkommen abgezogen werden.
Siehe hier Randziffer 11.08 und Pressemitteilung
Gruss
Der Betrag für den Unterhalt kann vom anrechenbaren Einkommen abgezogen werden.
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Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Hallo michelle08
Er muss Unterhalt für seine Kinder zahlen wenn es vom Gericht festgelegt wurde.
Der Betrag muss dann vom anrechenbaren Einkommen abgezogen werden.
Gruss
Er muss Unterhalt für seine Kinder zahlen wenn es vom Gericht festgelegt wurde.
Der Betrag muss dann vom anrechenbaren Einkommen abgezogen werden.
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das ist ja auch richtig das er unterhalt bezahlen muss,aber wenn wir auch vom amt bekommen können wir doch eigentlich nicht den vollen betrag bezahlen oder....z b.mein mann ist immer im von november bis april arbeitslos da kann doch das nicht sein das er den vollen betrag bezahlen muss,er hat doch hier auch eine neue familie,oder verstehe ich das falsch
Hallo Michelle,
ja, es ist richtig das er den Unterhalt weiter zahlen muss.
Das er "verklagt" wurde, bedeutet, dass ein Unterhaltstitel gegen ihn vorliegt, den die Mutter der Kinder zu Recht erwirkt hat, weil er Unterhaltspflichtig ist.
Bei der damaligen Berechung wurde ein Durchschnittseinkommen errechnet. War er also damals auch schon von November bis April arbeitslos, wurde das berücksichtigt. War dem damals nicht so, kann er zum Anwalt gehen und eine Abänderung des Titels beantragen.
Die Kinder für die er Unterhaltspflichtig ist, haben immer Vorrang, auch bei einer neuen Familie.
Griß, DC
ja, es ist richtig das er den Unterhalt weiter zahlen muss.
Das er "verklagt" wurde, bedeutet, dass ein Unterhaltstitel gegen ihn vorliegt, den die Mutter der Kinder zu Recht erwirkt hat, weil er Unterhaltspflichtig ist.
Bei der damaligen Berechung wurde ein Durchschnittseinkommen errechnet. War er also damals auch schon von November bis April arbeitslos, wurde das berücksichtigt. War dem damals nicht so, kann er zum Anwalt gehen und eine Abänderung des Titels beantragen.
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Inmitten von Schwierigkeiten, liegt immer eine Insel von Möglichkeiten
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Hallo Michelle,
wie gesagt, wenn er einen anderen Job hatte, als der Unterhalt berechnet wurde, macht es Sinn zum Rechtsanwalt zu gehen und eine Änderung des Titels zu beantragen.
Weitere Kinder spielen bei der Berechnung durchaus eine Rolle (das verfügbare Einkommen wird dann mit einem bestimmten Schlüssel auf alle Kinder verteilt) aber wenn ein Titel vorliegt, muss der Betrag der im Titel genannt wird, solange gezahlt werden, bis das neu berechnet wurde.
Gruß, DC
wie gesagt, wenn er einen anderen Job hatte, als der Unterhalt berechnet wurde, macht es Sinn zum Rechtsanwalt zu gehen und eine Änderung des Titels zu beantragen.
Weitere Kinder spielen bei der Berechnung durchaus eine Rolle (das verfügbare Einkommen wird dann mit einem bestimmten Schlüssel auf alle Kinder verteilt) aber wenn ein Titel vorliegt, muss der Betrag der im Titel genannt wird, solange gezahlt werden, bis das neu berechnet wurde.
Gruß, DC
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