Einstiegsgeld
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Einstiegsgeld
Hallöchen ...gibt es ein Limit bzw eine bestimmte Höhe (Arbeitsentgelt)das die Arge das Einstiegsgeld verwehren kann.Danke für die Hilfe
Bei der Bemessung der Höhe des Einstiegsgeldes wird die vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit sowie die Größe der Bedarfsgemeinschaft, in der der erwerbsfähige Hilfsbedürftige lebt, berücksichtigt. Der Zuschuss ist eine Ermessensleistung. (Bis zu 5.000 EUR mein ich )
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
