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private Weiterbildung erlaubt?

Verfasst: 27.05.2009 12:42
von xy
hallo,
folgende frage: momentan beziehe ich noch alg 1 (bis juli) nun beginne ich zum o1.o6 eine weiterbildung zum fachkaufmann über die ihk. diese wird nicht gefördert und von mir selber bezahlt. die dauer beträgt ca.1,5 jahre. der unterricht findet allerdings an 2 abenden in der woche (18-21 uhr) und an 1 samstag im monat statt. da dies vom arbeitsamt nicht gefördert wurde undnicht zu regulären arbeitszeiten stattfindet stehe ich ja dem arbeitsmarkt zur verfügung. meine frage ist nun die folgende: kann mir das arbeitsamt oder später die arge da einen strich durch die rechnung machen und mir die teilnahme untersagen? wenn sich jemand damit auskennt wäre ich für eine antwort dankbar.

Verfasst: 28.05.2009 00:36
von Ralf Hagelstein
Argh.

Das ist schwierig. Sowohl theoretisch wie auch praktisch.

Bei ALG-I sehe ich kein großes Problem, bei ALG-II würde es dann aber eventuell kritisch.

Vielleicht hat DjTermi da noch Tips!?

Verfasst: 28.05.2009 13:21
von DjTermi
Ich sehe da auch keine Probleme, da Du bei ALG II ja mindestens. 3 Std. am Tag zu Verfügung stehen musst um ALG II Anspruch zu haben.

Verfasst: 28.05.2009 17:03
von xy
ok,
danke. muss ich das denn wenn es soweit ist erwähnen oder sag ich einfach nix davon?
wie siehts beim arbeitsamt aus? hab da nächste wochen den obligatorischen termin. soll ich denen was davon sagen?

Verfasst: 28.05.2009 18:16
von DjTermi
Warum nicht? So bekommst Du dann die Gewissheit was das ok geht...