private Weiterbildung erlaubt?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
xy
Beiträge: 10
Registriert: 27.05.2009 12:33

private Weiterbildung erlaubt?

Beitrag von xy »

hallo,
folgende frage: momentan beziehe ich noch alg 1 (bis juli) nun beginne ich zum o1.o6 eine weiterbildung zum fachkaufmann über die ihk. diese wird nicht gefördert und von mir selber bezahlt. die dauer beträgt ca.1,5 jahre. der unterricht findet allerdings an 2 abenden in der woche (18-21 uhr) und an 1 samstag im monat statt. da dies vom arbeitsamt nicht gefördert wurde undnicht zu regulären arbeitszeiten stattfindet stehe ich ja dem arbeitsmarkt zur verfügung. meine frage ist nun die folgende: kann mir das arbeitsamt oder später die arge da einen strich durch die rechnung machen und mir die teilnahme untersagen? wenn sich jemand damit auskennt wäre ich für eine antwort dankbar.
Benutzeravatar
Ralf Hagelstein
Site Admin
Beiträge: 2337
Registriert: 11.12.2005 18:07
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Ralf Hagelstein »

Argh.

Das ist schwierig. Sowohl theoretisch wie auch praktisch.

Bei ALG-I sehe ich kein großes Problem, bei ALG-II würde es dann aber eventuell kritisch.

Vielleicht hat DjTermi da noch Tips!?
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
Bild
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Ich sehe da auch keine Probleme, da Du bei ALG II ja mindestens. 3 Std. am Tag zu Verfügung stehen musst um ALG II Anspruch zu haben.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
xy
Beiträge: 10
Registriert: 27.05.2009 12:33

Beitrag von xy »

ok,
danke. muss ich das denn wenn es soweit ist erwähnen oder sag ich einfach nix davon?
wie siehts beim arbeitsamt aus? hab da nächste wochen den obligatorischen termin. soll ich denen was davon sagen?
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Warum nicht? So bekommst Du dann die Gewissheit was das ok geht...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Antworten