hallo,
folgende frage: momentan beziehe ich noch alg 1 (bis juli) nun beginne ich zum o1.o6 eine weiterbildung zum fachkaufmann über die ihk. diese wird nicht gefördert und von mir selber bezahlt. die dauer beträgt ca.1,5 jahre. der unterricht findet allerdings an 2 abenden in der woche (18-21 uhr) und an 1 samstag im monat statt. da dies vom arbeitsamt nicht gefördert wurde undnicht zu regulären arbeitszeiten stattfindet stehe ich ja dem arbeitsmarkt zur verfügung. meine frage ist nun die folgende: kann mir das arbeitsamt oder später die arge da einen strich durch die rechnung machen und mir die teilnahme untersagen? wenn sich jemand damit auskennt wäre ich für eine antwort dankbar.
private Weiterbildung erlaubt?
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- Ralf Hagelstein
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Ich sehe da auch keine Probleme, da Du bei ALG II ja mindestens. 3 Std. am Tag zu Verfügung stehen musst um ALG II Anspruch zu haben.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Warum nicht? So bekommst Du dann die Gewissheit was das ok geht...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.