Seite 1 von 1

Was bringen die Änderungen zum 01.01.2008

Verfasst: 26.05.2009 09:58
von orphanages
Zum 01.01.08 hat sich die Einkommensberechnung bei ALG2 Aufstockern geändert. Stichpunkt EKS, Anerkannte Ausgaben etc. Meine Frage: Wie wird jetzt eine abschließende EKS für den Zeitraum Januar bis Juni 2009 gehandhabt. Angenommen ich habe folgende Ergebnisse erzielt:
Januar 2000 EUR Gewinn
Februar 900 EUR Verlust
März: 1000 EUR Gewinn
April: 200 EUR Gewinn
Mai: 900 EUR Verlust
Juni : 800 Gewinn

Wird jetzt der Durchschnitt der 6 Monate ermittelt und demzufolge eine Erstattung oder Rückforderung festgestellt ? Oder wird jeder Monat für sich angeschaut und für Monate wo ein Gewinn mehr als der Bedarf erzielt wurde eine Rückerstattung gefordert und für Monate wo Verlust erzielt wurde bzw. ein Gewinn der weniger als der Bedarf erzielt wurde eine Nachzahlung in Frage kommen.
Bis Eintritt der Änderungen wurde ja immer der Durchschnitt ermittelt.
Für Eure Antworten bin ich sehr dankbar.

Verfasst: 27.05.2009 11:57
von orphanages
Woran liegt es, dass ich keine Antwort bekomme ? Gibt es in diesem Forum keinen fachkundigen, der die Frage beantworten kann oder war die Frage zu schwer ?

Verfasst: 27.05.2009 12:22
von DjTermi
Oder ist der Fragesteller einfach zu ungeduldig ? Die Einkommensberechnung wird nicht monatlich sondern es wird der Durchschnitt von 6 Monaten genommen.

Mehr dazu: hier

Bei weiteren Fragen besser die ARGe Anrufen, weil das ganze nicht leicht zu erklären ist ! Daher auch sicherlich die zurück Haltung der antworten !

Verfasst: 27.05.2009 15:05
von orphanages
Zunächst vielen Dank für Deine Anwort. Dass Du erst nach dem Folgebeitrag antwortest, zeigt doch, dass es mit der Ungeduld nichts zu hat, sondern....

Verfasst: 27.05.2009 18:16
von DjTermi
..das ich Beruflich eingebunden bin und auch nur ab und an hier im Forum rein schauen kann, und das nur zufällig gelesen hatte... Da ich die Berrechnungsart weiß habe ich’s Dir auch rein geschrieben ;) Aber für mehr Infos ist der Griff zum Hörer besser..

Verfasst: 28.05.2009 00:51
von Ralf Hagelstein
Lieber "orphanages",

Deine Anspruchshaltung finde ich merkwürdig.
Hier helfen Menschen ehrenamtlich, ohne irgendeine Aufwandsentschädigung, je nach persönlichen Möglichkeiten.

Das RDG setzt uns in diesem Laien- und Selbshilfeforum natürlich zusätzliche Grenzen.

Gibt es bei Dir am Ort keine Fachanwäte für Sozialrecht, bietet Dir der Sozialverband oder die Gewerkschaft in der Du "sicherlich" Mitglied bist keine SozialRechtsBeratung? Die evtl. vorhandene örtliche Erwerbslosen-Initiative kann auch nicht helfen? Bietet Dir die Handwerks- oder Handels-Kammer keine Hilfe?

Irgendwie kann ich nicht glauben, dass Du selbstständig bist. Mit einer qualifizierten Existenzgründerberatung der Kammern, der BA und der ARGEN solltest Du die Anworten auf Deine Fragen locker selbst in Erfahrung bringen können.

Darum schließe ich hier.