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Frage zur Eingliederungsvereinbarug

Verfasst: 20.05.2009 14:02
von orphanages
Muss die ARGE mich zur Verlängerung der Eingliederungsvereinbarug vor dem Ablauf laden oder darf sie das auch nach dem Ablauf machen ?

Verfasst: 20.05.2009 14:21
von DjTermi
Warum soll sie das vor Ablauf tun ? Sie wird dich doch bestimmt erst einladen wenn diese EGV Abgelaufen ist. Ich sehe das ähnlich wie ein Vertrag der abgelaufen ist und diesen erst verlängern kann wenn der andere nicht mehr Gültig ist.

Aber deine Frage hat doch sicherlich ein Hintergedanke ?

Verfasst: 20.05.2009 14:30
von orphanages
Ja, damit ich meinen Urlaub planen und der ARGE ein Datum mitteilen kann. Zwar steht noch nicht fest, ob sie dies genehmigen wird oder nicht aber mal schauen...Denn wenn ich wüsste wann ich dazu geladen werde könnte ich jetzt schon einiges vorplanen...

Verfasst: 20.05.2009 15:54
von DjTermi
In der Regel musst Du dein "Urlaub" 1-2 Wochen vorher angeben. Ob das für deine Planungen reichen wird, ist sehr fraglich...