Rückforderung wegen ungenehmigter Ortsabwesenheit

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Gesperrt
Fragestulle
Beiträge: 4
Registriert: 19.05.2009 08:45
Wohnort: Neustadt

Rückforderung wegen ungenehmigter Ortsabwesenheit

Beitrag von Fragestulle »

Hallo liebe Leute,

Ich beziehe seit einiger Zeit Hartz4 und vor kurzem flatterte mir ein Rückforderung ins Haus, mit der Begründung ich hätte meine Ortsabwesenheit nicht gemeldet und somit zu Unrecht Leistungen bezogen. Das Amt möchte nun die Unterstützung von Februar und März zurück haben - das sind etwas mehr als 1100 Euro, die ich natürlich nicht habe und auch noch in EINEM Betrag zurück zahlen soll :evil:

Hintergrund (ich fasse mich kurz) : Habe mich von Anfang Februar bis Mitte März um meinen schwer kranken Großvater gekümmert. Dadurch verpasste ich 2 Termine bei der ARGE woraufhin mir eine Zahlungseinstellung angedroht wurde. Ich teilte der ARGE den Sachverhalt mit und die machen daraus plötzlich eine ungenehmigte Ortsabwesenheit !
Tatsächlich war ich nie länger als 4 Tage von zu Hause weg. Ich bin in dieser Zeit zwischen meiner Wohnung und dem Haus meines Großvaters hin und her getingelt - durch die Sache war es mir bloß nicht möglich Briefe zu beantworten bzw. Termine wahr zu nehmen. Meine Nachbarn und meine Familie könnten bezeugen, daß ich tatsächlich nicht länger als 4 Tage am Stück ortsabwesend war ... so habe ich des Amt auch mitgeteilt.

Hat jemand nen Tip wie ich meinen Widerspruch nun am geschicktesten verfasse ( habe dafür nur noch eine knappe Woche Zeit)?
Kanns ehrlich gesagt immer noch nicht fassen, das man dafür bestraft werden soll, das man sich um ein schwer krankes Familienmitglied kümmert !!
ballsport
Beiträge: 250
Registriert: 02.12.2005 10:38
Wohnort: Bremen (HB)
Kontaktdaten:

Beitrag von ballsport »

naja, ich denke, auch wenn man ein schwerkrankes familienmitglied pflegt, hat man doch wohl 5 minuten über um ein telefonat zu führen.

du hast nicht nur einen sondern gleich 2! termine verpasst.
das dann die arge sagt die wollen die leistungen wieder haben ist doch wohl verständlich.

du selber schreibst, das du nie länger als 4 tage ortsabwesend warst. und du nur nicht die zeit gefunden hast, die briefe zu beantworten weil du immer wieder zur wohnung deines großvaters hin bist. warum hast du die post nicht mitgenommen?

ich weiß selber wie es ist einen schwerkranken familienangehörigen zu pflegen, aber man ist nicht 24 stunden unter dauerstrom und hat auch mal die eine oder andere minute zeit. und selbst wenn dein großvater mal kurz geschlafen hat, hättest du zeit gehabt, die briefe zu beantworten.

was die rückforderung betrifft: auch wenn die das geld nun wieder haben wollen, so dürfen sie nicht alles auf einmal verlangen sondern müssen dir die möglichkeit der ratenzahlung einräumen.

wünsche dir viel glück beim widerspruch.
Carmen

Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
Fragestulle
Beiträge: 4
Registriert: 19.05.2009 08:45
Wohnort: Neustadt

Beitrag von Fragestulle »

Schonmal danke für die Antwort.

Naja telefonisch braucht man das wirklich nicht versuchen, da erreicht man einfach keinen ... habs zwischen gestern und heute alleine 20 mal versucht - ohne Erfolg. E-mails werden leider auch bloß sporadisch beantwortet.

Zum Widerspruch: Wenn sie mir die Leistungen jetzt 20% kürzen wegen 2 versäumter Termine könnte ich das ja noch verstehen! Bloß so bin ich der Dumme, weil ich so ehrlich war und die Geschichte mit meinem Großvater geschildert habe ... hätte ich das verschwiegen könnten sie mir nicht mit Ortsabwesenheit kommen und lediglich die Leistungen kürzen.

Überhaupt frage ich mich: Können die das eigentlich als Ortsabwesenheit auslegen wenn ich nur zwischen 2-4 Tage weg war?

Zur Rückförderung: Im Brief steht ausdrücklich das es generell NICHT in Raten machbar sei :cry:
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Wie weit ist denn das von Dir bis zu deinen Onkel ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
ballsport
Beiträge: 250
Registriert: 02.12.2005 10:38
Wohnort: Bremen (HB)
Kontaktdaten:

Beitrag von ballsport »

auch wenn das im brief so drin steht, so wissen die arge-mitarbeiter doch, das es rechtswidrig ist!

sie müssen es sogar akzeptieren, das du in raten abstotterst, denn sonst müssten sie dir ja überbrückungsgeld bzw. lebensmittelscheine zur verfügung stellen. und da würden sie sich doch ins eigene fleisch schneiden :wink: .

mach den widerspruch! und lass dich nicht darauf ein das die alles auf einmal haben wollen.

notfalls geh zur rechtsberatungsstelle und lass dir dort helfen.

drücke die daumen das es sich zumindest zu einer halbwegs für beide seiten faire regelung kommt
Carmen

Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
Fragestulle
Beiträge: 4
Registriert: 19.05.2009 08:45
Wohnort: Neustadt

Beitrag von Fragestulle »

@ DjTermi: Du meinst bestimmt meinen Opa ;)

Das sind etwas mehr als 20 km ... bin dort mit dem Zug hin oder habe mich in einigen Fällen von Familienmitgliedern abholen lassen. Und vor Ort musste ich halt bleiben, weil rund um die Uhr jemand dort sein musste.
Corica
Beiträge: 533
Registriert: 13.11.2007 09:01
Wohnort: Hameln

Beitrag von Corica »

Fragestulle hat geschrieben:@ DjTermi: Du meinst bestimmt meinen Opa ;)

Das sind etwas mehr als 20 km ... bin dort mit dem Zug hin oder habe mich in einigen Fällen von Familienmitgliedern abholen lassen. Und vor Ort musste ich halt bleiben, weil rund um die Uhr jemand dort sein musste.
da geht mir der hut hoch.
das kann sich einer der arbeit hat auch nicht erlauben !!!!!!!!
er muß sich bei seinem arbeitgeber auch abmelden ( fragen )
es tut mir leid, aber für so etwas habe ich kein verständniss.
mfg dieter
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

§ 2 Aufenthalt innerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs

1Der Arbeitslose kann sich vorübergehend auch von seinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt entfernen, wenn
1. er dem Arbeitsamt rechtzeitig seine Anschrift für die Dauer der Abwesenheit mitgeteilt hat,
2. er auch an seinem vorübergehenden Aufenthaltsort die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 erfüllen kann und
3. er sich im Nahbereich des Arbeitsamtes aufhält. 2Zum Nahbereich gehören alle Orte in der Umgebung des
Arbeitsamtes, von denen aus der Arbeitslose erforderlichenfalls in der Lage wäre, das Arbeitsamt täglich ohne
unzumutbaren Aufwand zu erreichen.

Dein Wiederspruch sollte das belegen was das gegeben war.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Fragestulle
Beiträge: 4
Registriert: 19.05.2009 08:45
Wohnort: Neustadt

Beitrag von Fragestulle »

Danke Leute (vor allem Termi),

die Entscheidung über die ungenehmigte Ortsabwesenheit wurde dank Eurer Tipps aufgehoben :D

@Corica: Reg dich mal ab! Wahrscheinlich rufst du auch die Polizei wenn jemand bei Rot über die Strasse geht oder die Jugendlichen mal wieder zu laut Musik hören?
Außerdem sind viele Ausrufezeichen unprofessionell :P :wink:
rme
Beiträge: 248
Registriert: 29.05.2006 21:01
Wohnort: bei Düsseldorf

Beitrag von rme »

na siehst Du!

es macht durchaus Sinn, sich nicht immer alles vom Amt gefallen zu lassen!
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer

Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Das hört man doch gerne
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Corica
Beiträge: 533
Registriert: 13.11.2007 09:01
Wohnort: Hameln

Beitrag von Corica »

Fragestulle hat geschrieben:Danke Leute (vor allem Termi),

die Entscheidung über die ungenehmigte Ortsabwesenheit wurde dank Eurer Tipps aufgehoben :D

@Corica: Reg dich mal ab! Wahrscheinlich rufst du auch die Polizei wenn jemand bei Rot über die Strasse geht oder die Jugendlichen mal wieder zu laut Musik hören?
Außerdem sind viele Ausrufezeichen unprofessionell :P :wink:
danke.
mfg
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

So, dann mach ich ier mal lieber zu XD
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Gesperrt