Rückforderung wegen ungenehmigter Ortsabwesenheit
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Rückforderung wegen ungenehmigter Ortsabwesenheit
Hallo liebe Leute,
Ich beziehe seit einiger Zeit Hartz4 und vor kurzem flatterte mir ein Rückforderung ins Haus, mit der Begründung ich hätte meine Ortsabwesenheit nicht gemeldet und somit zu Unrecht Leistungen bezogen. Das Amt möchte nun die Unterstützung von Februar und März zurück haben - das sind etwas mehr als 1100 Euro, die ich natürlich nicht habe und auch noch in EINEM Betrag zurück zahlen soll
Hintergrund (ich fasse mich kurz) : Habe mich von Anfang Februar bis Mitte März um meinen schwer kranken Großvater gekümmert. Dadurch verpasste ich 2 Termine bei der ARGE woraufhin mir eine Zahlungseinstellung angedroht wurde. Ich teilte der ARGE den Sachverhalt mit und die machen daraus plötzlich eine ungenehmigte Ortsabwesenheit !
Tatsächlich war ich nie länger als 4 Tage von zu Hause weg. Ich bin in dieser Zeit zwischen meiner Wohnung und dem Haus meines Großvaters hin und her getingelt - durch die Sache war es mir bloß nicht möglich Briefe zu beantworten bzw. Termine wahr zu nehmen. Meine Nachbarn und meine Familie könnten bezeugen, daß ich tatsächlich nicht länger als 4 Tage am Stück ortsabwesend war ... so habe ich des Amt auch mitgeteilt.
Hat jemand nen Tip wie ich meinen Widerspruch nun am geschicktesten verfasse ( habe dafür nur noch eine knappe Woche Zeit)?
Kanns ehrlich gesagt immer noch nicht fassen, das man dafür bestraft werden soll, das man sich um ein schwer krankes Familienmitglied kümmert !!
Ich beziehe seit einiger Zeit Hartz4 und vor kurzem flatterte mir ein Rückforderung ins Haus, mit der Begründung ich hätte meine Ortsabwesenheit nicht gemeldet und somit zu Unrecht Leistungen bezogen. Das Amt möchte nun die Unterstützung von Februar und März zurück haben - das sind etwas mehr als 1100 Euro, die ich natürlich nicht habe und auch noch in EINEM Betrag zurück zahlen soll
Hintergrund (ich fasse mich kurz) : Habe mich von Anfang Februar bis Mitte März um meinen schwer kranken Großvater gekümmert. Dadurch verpasste ich 2 Termine bei der ARGE woraufhin mir eine Zahlungseinstellung angedroht wurde. Ich teilte der ARGE den Sachverhalt mit und die machen daraus plötzlich eine ungenehmigte Ortsabwesenheit !
Tatsächlich war ich nie länger als 4 Tage von zu Hause weg. Ich bin in dieser Zeit zwischen meiner Wohnung und dem Haus meines Großvaters hin und her getingelt - durch die Sache war es mir bloß nicht möglich Briefe zu beantworten bzw. Termine wahr zu nehmen. Meine Nachbarn und meine Familie könnten bezeugen, daß ich tatsächlich nicht länger als 4 Tage am Stück ortsabwesend war ... so habe ich des Amt auch mitgeteilt.
Hat jemand nen Tip wie ich meinen Widerspruch nun am geschicktesten verfasse ( habe dafür nur noch eine knappe Woche Zeit)?
Kanns ehrlich gesagt immer noch nicht fassen, das man dafür bestraft werden soll, das man sich um ein schwer krankes Familienmitglied kümmert !!
naja, ich denke, auch wenn man ein schwerkrankes familienmitglied pflegt, hat man doch wohl 5 minuten über um ein telefonat zu führen.
du hast nicht nur einen sondern gleich 2! termine verpasst.
das dann die arge sagt die wollen die leistungen wieder haben ist doch wohl verständlich.
du selber schreibst, das du nie länger als 4 tage ortsabwesend warst. und du nur nicht die zeit gefunden hast, die briefe zu beantworten weil du immer wieder zur wohnung deines großvaters hin bist. warum hast du die post nicht mitgenommen?
ich weiß selber wie es ist einen schwerkranken familienangehörigen zu pflegen, aber man ist nicht 24 stunden unter dauerstrom und hat auch mal die eine oder andere minute zeit. und selbst wenn dein großvater mal kurz geschlafen hat, hättest du zeit gehabt, die briefe zu beantworten.
was die rückforderung betrifft: auch wenn die das geld nun wieder haben wollen, so dürfen sie nicht alles auf einmal verlangen sondern müssen dir die möglichkeit der ratenzahlung einräumen.
wünsche dir viel glück beim widerspruch.
du hast nicht nur einen sondern gleich 2! termine verpasst.
das dann die arge sagt die wollen die leistungen wieder haben ist doch wohl verständlich.
du selber schreibst, das du nie länger als 4 tage ortsabwesend warst. und du nur nicht die zeit gefunden hast, die briefe zu beantworten weil du immer wieder zur wohnung deines großvaters hin bist. warum hast du die post nicht mitgenommen?
ich weiß selber wie es ist einen schwerkranken familienangehörigen zu pflegen, aber man ist nicht 24 stunden unter dauerstrom und hat auch mal die eine oder andere minute zeit. und selbst wenn dein großvater mal kurz geschlafen hat, hättest du zeit gehabt, die briefe zu beantworten.
was die rückforderung betrifft: auch wenn die das geld nun wieder haben wollen, so dürfen sie nicht alles auf einmal verlangen sondern müssen dir die möglichkeit der ratenzahlung einräumen.
wünsche dir viel glück beim widerspruch.
Carmen
Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
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Schonmal danke für die Antwort.
Naja telefonisch braucht man das wirklich nicht versuchen, da erreicht man einfach keinen ... habs zwischen gestern und heute alleine 20 mal versucht - ohne Erfolg. E-mails werden leider auch bloß sporadisch beantwortet.
Zum Widerspruch: Wenn sie mir die Leistungen jetzt 20% kürzen wegen 2 versäumter Termine könnte ich das ja noch verstehen! Bloß so bin ich der Dumme, weil ich so ehrlich war und die Geschichte mit meinem Großvater geschildert habe ... hätte ich das verschwiegen könnten sie mir nicht mit Ortsabwesenheit kommen und lediglich die Leistungen kürzen.
Überhaupt frage ich mich: Können die das eigentlich als Ortsabwesenheit auslegen wenn ich nur zwischen 2-4 Tage weg war?
Zur Rückförderung: Im Brief steht ausdrücklich das es generell NICHT in Raten machbar sei
Naja telefonisch braucht man das wirklich nicht versuchen, da erreicht man einfach keinen ... habs zwischen gestern und heute alleine 20 mal versucht - ohne Erfolg. E-mails werden leider auch bloß sporadisch beantwortet.
Zum Widerspruch: Wenn sie mir die Leistungen jetzt 20% kürzen wegen 2 versäumter Termine könnte ich das ja noch verstehen! Bloß so bin ich der Dumme, weil ich so ehrlich war und die Geschichte mit meinem Großvater geschildert habe ... hätte ich das verschwiegen könnten sie mir nicht mit Ortsabwesenheit kommen und lediglich die Leistungen kürzen.
Überhaupt frage ich mich: Können die das eigentlich als Ortsabwesenheit auslegen wenn ich nur zwischen 2-4 Tage weg war?
Zur Rückförderung: Im Brief steht ausdrücklich das es generell NICHT in Raten machbar sei
Wie weit ist denn das von Dir bis zu deinen Onkel ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
auch wenn das im brief so drin steht, so wissen die arge-mitarbeiter doch, das es rechtswidrig ist!
sie müssen es sogar akzeptieren, das du in raten abstotterst, denn sonst müssten sie dir ja überbrückungsgeld bzw. lebensmittelscheine zur verfügung stellen. und da würden sie sich doch ins eigene fleisch schneiden .
mach den widerspruch! und lass dich nicht darauf ein das die alles auf einmal haben wollen.
notfalls geh zur rechtsberatungsstelle und lass dir dort helfen.
drücke die daumen das es sich zumindest zu einer halbwegs für beide seiten faire regelung kommt
sie müssen es sogar akzeptieren, das du in raten abstotterst, denn sonst müssten sie dir ja überbrückungsgeld bzw. lebensmittelscheine zur verfügung stellen. und da würden sie sich doch ins eigene fleisch schneiden .
mach den widerspruch! und lass dich nicht darauf ein das die alles auf einmal haben wollen.
notfalls geh zur rechtsberatungsstelle und lass dir dort helfen.
drücke die daumen das es sich zumindest zu einer halbwegs für beide seiten faire regelung kommt
Carmen
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da geht mir der hut hoch.Fragestulle hat geschrieben:@ DjTermi: Du meinst bestimmt meinen Opa
Das sind etwas mehr als 20 km ... bin dort mit dem Zug hin oder habe mich in einigen Fällen von Familienmitgliedern abholen lassen. Und vor Ort musste ich halt bleiben, weil rund um die Uhr jemand dort sein musste.
das kann sich einer der arbeit hat auch nicht erlauben !!!!!!!!
er muß sich bei seinem arbeitgeber auch abmelden ( fragen )
es tut mir leid, aber für so etwas habe ich kein verständniss.
mfg dieter
§ 2 Aufenthalt innerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs
1Der Arbeitslose kann sich vorübergehend auch von seinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt entfernen, wenn
1. er dem Arbeitsamt rechtzeitig seine Anschrift für die Dauer der Abwesenheit mitgeteilt hat,
2. er auch an seinem vorübergehenden Aufenthaltsort die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 erfüllen kann und
3. er sich im Nahbereich des Arbeitsamtes aufhält. 2Zum Nahbereich gehören alle Orte in der Umgebung des
Arbeitsamtes, von denen aus der Arbeitslose erforderlichenfalls in der Lage wäre, das Arbeitsamt täglich ohne
unzumutbaren Aufwand zu erreichen.
Dein Wiederspruch sollte das belegen was das gegeben war.
1Der Arbeitslose kann sich vorübergehend auch von seinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt entfernen, wenn
1. er dem Arbeitsamt rechtzeitig seine Anschrift für die Dauer der Abwesenheit mitgeteilt hat,
2. er auch an seinem vorübergehenden Aufenthaltsort die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 erfüllen kann und
3. er sich im Nahbereich des Arbeitsamtes aufhält. 2Zum Nahbereich gehören alle Orte in der Umgebung des
Arbeitsamtes, von denen aus der Arbeitslose erforderlichenfalls in der Lage wäre, das Arbeitsamt täglich ohne
unzumutbaren Aufwand zu erreichen.
Dein Wiederspruch sollte das belegen was das gegeben war.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Danke Leute (vor allem Termi),
die Entscheidung über die ungenehmigte Ortsabwesenheit wurde dank Eurer Tipps aufgehoben
@Corica: Reg dich mal ab! Wahrscheinlich rufst du auch die Polizei wenn jemand bei Rot über die Strasse geht oder die Jugendlichen mal wieder zu laut Musik hören?
Außerdem sind viele Ausrufezeichen unprofessionell
die Entscheidung über die ungenehmigte Ortsabwesenheit wurde dank Eurer Tipps aufgehoben
@Corica: Reg dich mal ab! Wahrscheinlich rufst du auch die Polizei wenn jemand bei Rot über die Strasse geht oder die Jugendlichen mal wieder zu laut Musik hören?
Außerdem sind viele Ausrufezeichen unprofessionell
na siehst Du!
es macht durchaus Sinn, sich nicht immer alles vom Amt gefallen zu lassen!
es macht durchaus Sinn, sich nicht immer alles vom Amt gefallen zu lassen!
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer
Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
Zitat von Konrad Adenauer
Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
Das hört man doch gerne
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
danke.Fragestulle hat geschrieben:Danke Leute (vor allem Termi),
die Entscheidung über die ungenehmigte Ortsabwesenheit wurde dank Eurer Tipps aufgehoben
@Corica: Reg dich mal ab! Wahrscheinlich rufst du auch die Polizei wenn jemand bei Rot über die Strasse geht oder die Jugendlichen mal wieder zu laut Musik hören?
Außerdem sind viele Ausrufezeichen unprofessionell
mfg
So, dann mach ich ier mal lieber zu XD
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.