Eingliederungsvertrag und Sofortangebot
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Eingliederungsvertrag und Sofortangebot
Mein 22-jähriger Sohn hat nun gestern bei der ARGE einen EGV unterschreiben müssen und ab heute das Sofortangebot, heisst Arbeit wahrnehmen müssen. Der Termin bei der Leistungsstelle ist aber erst Montag. Als mein Sohn dann heute bei der Leistungsstelle anrief und um Lebensmittelgutscheine bat, da er z. Z. weder Bargeld noch etwas zu Essen hat, erklärte ihm die für zuständige Mitarbeiterin, es müsse ja erst einmal festgestellt werden, ob er überhapt Anspruch auf Leistungen habe und bis dahin bekäme er gar nichts...er könne ja zu seiner Mutter, also zu mir essen gehen und das obwohl er ihr erklärte, dass sich ja korrekt verhalte und am arbeiten sei, also sein Pflicht aus der EGV erfüllt. Ist das zu glauben??? Weiss jemand wie man einer solchen Unverschämtheit beikommen kann?