Eingliederungsvertrag und Sofortangebot

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Trinity
Beiträge: 4
Registriert: 11.05.2009 13:06

Eingliederungsvertrag und Sofortangebot

Beitrag von Trinity »

Mein 22-jähriger Sohn hat nun gestern bei der ARGE einen EGV unterschreiben müssen und ab heute das Sofortangebot, heisst Arbeit wahrnehmen müssen. Der Termin bei der Leistungsstelle ist aber erst Montag. Als mein Sohn dann heute bei der Leistungsstelle anrief und um Lebensmittelgutscheine bat, da er z. Z. weder Bargeld noch etwas zu Essen hat, erklärte ihm die für zuständige Mitarbeiterin, es müsse ja erst einmal festgestellt werden, ob er überhapt Anspruch auf Leistungen habe und bis dahin bekäme er gar nichts...er könne ja zu seiner Mutter, also zu mir essen gehen und das obwohl er ihr erklärte, dass sich ja korrekt verhalte und am arbeiten sei, also sein Pflicht aus der EGV erfüllt. Ist das zu glauben??? Weiss jemand wie man einer solchen Unverschämtheit beikommen kann?
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