Antrag auf eigene Wohnung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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jonnie
Beiträge: 2
Registriert: 14.05.2009 12:50

Antrag auf eigene Wohnung

Beitrag von jonnie »

Hallo, ich bin jetzt 27Jahre, habe eine abgebrochene Ausbildung hinter mir und mache seit ca einem Jahr eine Therapie.
Zusammen mit meinem Bruder wohne ich leider noch im Haus meiner Mutter. In kurzen Worten: Wir kommen alle nicht sehr gut miteinander klar. Aus diesem Grund will ich mit meinem Bruder gemeinsam eine WG aufmachen und ausziehen.
Habe beim Jobcenter einen allgemeinen Antrag auf Übernahme der Kosten einer eigenen Wohnung gestellt und diesen "leider" mit meiner Therapie begründet--> positiver Fortgang wird durch eigenes Wohnumfeld begünstigt usw und mit mittlerweile mehreren Attesten meiner Therapeutin zu unterstützen versucht.
Der Antrag wurde abgelehnt, das Jobcenter kann meine Argumentation nicht nachvollziehn.

Momentan sitze ich vor meinem Widerspruch und weiß nicht wirklich welche Argumente vor dem Jobcenter bestehen werden. Muss ich mich auf §22SGBII beziehen und keine weitere Begründung schreiben, da ich über 25 bin? Muss ich mein erstes Schreiben mit der "Therapiebegründung" weiterführen oder wie sieht das aus?

Edit: Ich Beziehe alg2

Hab grade wirklich keinen Plan und wäre über etwas Hilfe sehr dankbar.
Grüße vom Jonnie
ballsport
Beiträge: 250
Registriert: 02.12.2005 10:38
Wohnort: Bremen (HB)
Kontaktdaten:

Beitrag von ballsport »

suche dir einfach eine wohnung und lege das angebot den job-center / arge vor. gib keine gründe an denn diese gehen die nix an.

du bist 27 jahre alt und keiner kann dir vorschreiben noch bei deiner mutter bzw. den eltern zu wohnen.

die regelung gilt nur für personen unter 25 und nicht mehr für dich!

drücke dir die daumen das du schnell eine passende wohnung findest und du den blick wieder nach vorne werfen kannst.
Carmen

Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
jonnie
Beiträge: 2
Registriert: 14.05.2009 12:50

Beitrag von jonnie »

Erstmal vielen dank für die Antwort!

Habe mich die Tage etwas informiert und weiß nicht ob das Erfolg haben wird, wenn ich auf einen bereits abgelehnten Antrag jetzt mit einem Wohnungsangebot zum Jobcenter komme.

Das würde den bisherigen Schriftverkehr irgendwie als total sinnlos dastehen lassen.

Habe auch gehört da ich ja über 25bin, dass wie du auch schon meintest diese ganzen Regelungen nicht mehr auf mich zutreffen und dass es eigtl keine probleme mit der Wohnung bzw dem Antrag geben sollte.

Leider habe ich ja schon den Fehler gemacht und diesen Antrag mit meiner Therapie begründet was ich mir wohl hätte schenken können.

Da es aber so ist, denke ich wie mir auch einige andere geraten haben, dass ich erstmal Bezug auf meinen vorherigen abgelehnten Antrag nehmen muss und als einzige nachvollziehbare Ursache, den Grund für meine abgebrochene Ausbildung und die folgende Therapie meiner Mutter "zuschreiben" müsste was auch nicht ganz falsch ist.

Habe auch schon nach ähnlichen Fällen gesucht, in der Richtung aber noch nichts gefunden.
Entweder ist das ganze leichter als ich mir vorstelle und muss demnach nicht weiter diskutiert werden oder ich sollte einfach zur Rechtsberatung gehen.

Ich will einfach nach dem ersten dummen Fehler nicht gleich den nächsten machen und daher ein paar Meinungen von etwas erfahreneren Menschen gehört haben.

Ein paar weitere Meinungen wären sehr schön, Grüße vom Jonnie
ayumi
Beiträge: 362
Registriert: 02.07.2006 09:15
Wohnort: Berlin

Beitrag von ayumi »

Ich würde es genauso machen, wie Carmen schrieb. Such Dir zwei, drei Wohnungsangebote, die von Größe und Miete angemessen sind. Damit gehst Du wieder zum Amt und beantragst die Mietübernahme. Die müssen sie dann schriftlich ablehnen. Und sie müssen begründen, warum sie ablehnen. Dagegen gehst Du in Widerspruch.

Den Antrag mit der Therapiebegründung würde ich gar nicht mehr erwähnen.
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