Hartz 4 / Direktversicherung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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SteP
Beiträge: 1
Registriert: 29.01.2009 17:13

Hartz 4 / Direktversicherung

Beitrag von SteP »

Halle zusammen,
habe ein etwas verzwicktes Problem und hoffe das mir jemand helfen kann.

Ich beziehe seit fast 2 Jahren Hartz 4. Vor knapp einem Jahr habe ich nach langem Kampf endlich eine Umschulung bewilligt bekommen (CNC Zerspanungsmechaniker). Das läuft alles Super, macht viel Spaß. Soweit so gut.
Da meine Wohnung für mich und meine Frau etwas zu groß ist bekommen wir die Miete und Heizung nur Anteilig bezahlt, das scheint auch alles in Ordnung zu sein. Konnten wir mit größeren Einschränkungen auch immer zahlen, da meine Frau noch einen Minijob hatte und wir das "mehr Geld" dafür nutzen konnten.
Leider ist dieser Job jetzt weg und das Geld fehlt uns natürlich.

Nun zu meinem eigentlichen Problem:
Bei meinem alten Arbeitgeber habe ich eine Direktversicherung zur Rentensicherung abgeschlossen (angespart über 6500€). Diese wurde nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf mich überschrieben. Dadurch ist sie eigentlich nicht mehr kündbar.
Ich habe mir schon die Finger "wund gegoogelt", konnte aber nicht eindeutiges finden.
Die Versicherung habe ich natürlich schon angeschrieben, mit der Antwort, die Versicherung ist nicht kündbar.

In einem Beitrag habe ich folgendes entdeckt:

Falls Du ausgeschieden wärst und die Vers. selbst übernommen hättest, könntest Du nicht mehr kündigen, da eine Kündigung dann vor dem Ende des 60. Lebensjahres ausgeschlossen ist....... es sei denn es handelt sich um eine wirtschaftliche Notlage.

Aber wie defeniert sich Notlage? Oder hat sonstwer einen Rat wie ich die Versicherung kündigen kann? Beitragsfrei ist sie schon seit dem ich das Arbeitsverhältnis beendet habe.
Wäre sehr dankbar über jede Art der Hilfe!
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