Hab da mal paar Fragen ich hoffe Ihr könnt mir da weiterhelfen.
Bin nun seit gut einem Jahr Selbstständig ( betreibe einen Onlineshop) leider läuft es seit 3 Monaten nicht mehr und ich muss die Selbstständigkeit aufgeben.
Ganz aufgeben wollte ich die Sache aber nicht. Daher wollte ich anstatt der Hauptberuflichen Selbstständigkeit das ganze als Nebengewerbe laufen lassen.
Ich beziehe derzeit noch den Gründungszuschuß vom Arbeitsamt. Dieser würde dann ja wegfallen und ich müsste wieder Hartz 4 beantragen. Meine Frage nun . Kann ich dann meine private Krankenversicherung kündigen und wieder in die gesetzlöiche wechseln und wär dann über die Arge wieder krankenversichert ?
Aufganbe Selbstständigkeit
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Aufganbe Selbstständigkeit
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
Hallo Azze
Es gibt seit 1.1.2009 einen ganz gemeinen neuen Teil im § 5 SGB V, den Absatz :
"(5a) Nach Absatz 1 Nr. 2a ist nicht versicherungspflichtig, wer unmittelbar vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II privat krankenversichert war oder weder gesetzlich noch privat krankenversichert war und zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehört oder bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätte. Satz 1 gilt nicht für Personen, die am 31. Dezember 2008 nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a versicherungspflichtig waren, für die Dauer ihrer Hilfebedürftigkeit."Quelle
Mehr dazu hier
Gruss
Es gibt seit 1.1.2009 einen ganz gemeinen neuen Teil im § 5 SGB V, den Absatz :
"(5a) Nach Absatz 1 Nr. 2a ist nicht versicherungspflichtig, wer unmittelbar vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II privat krankenversichert war oder weder gesetzlich noch privat krankenversichert war und zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehört oder bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätte. Satz 1 gilt nicht für Personen, die am 31. Dezember 2008 nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a versicherungspflichtig waren, für die Dauer ihrer Hilfebedürftigkeit."Quelle
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Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Also wenn ich das richtig verstehe komm ich aus der PKV jetzt nicht raus. Muss dort bleiben bekomme dann aber zusätzlich zum ALG2 diesen Zuschuß zur PKV in Höhe von ca 130 Euro ?
Da bin ich ja froh das ich ne günstige PKV habe die "nur" 140 euro kostet.
Erst wenn ich wieder sozialversicherungsplichtig angestellt wäre kann ich wieder in die GKV ja ?
ok danke für die Info
Da bin ich ja froh das ich ne günstige PKV habe die "nur" 140 euro kostet.
Erst wenn ich wieder sozialversicherungsplichtig angestellt wäre kann ich wieder in die GKV ja ?
ok danke für die Info
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
Nachtrag :
Ganz ehrlich mal wieder ne tolle Geschichte damit die Armut der Hartz 4 Bezieher noch weiter zunimmt. Also ich bin froh das mein PKV Beitrag nur etwas über 10 Euro über dem Zuschuß liegt da ich eben noch jung bin und nen sehr günstigen Tarif gefunden habe, sonst wüsste ich echt nicht was ich noch so im Monat essen sollte wenn man die Differenz da selber tragen muss. Dieses Problem dürfen mit dieser tollen Gesetzesänderung wohl einige haben.
Naja was soll man dazu noch sagen ......... besser ruhig bleiben sonst steigt der Blutdruck und ich werd eventuell bei der PKV Höher eingestuft
Ganz ehrlich mal wieder ne tolle Geschichte damit die Armut der Hartz 4 Bezieher noch weiter zunimmt. Also ich bin froh das mein PKV Beitrag nur etwas über 10 Euro über dem Zuschuß liegt da ich eben noch jung bin und nen sehr günstigen Tarif gefunden habe, sonst wüsste ich echt nicht was ich noch so im Monat essen sollte wenn man die Differenz da selber tragen muss. Dieses Problem dürfen mit dieser tollen Gesetzesänderung wohl einige haben.
Naja was soll man dazu noch sagen ......... besser ruhig bleiben sonst steigt der Blutdruck und ich werd eventuell bei der PKV Höher eingestuft
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
Hätte da aber noch eine ergänzende Frage
Um diese Zuschuß zur PKV zu beantragen benötige ich da ein extra Formular für oder geht das einfach formlos beim Neuantrag von ALG2.
Um diese Zuschuß zur PKV zu beantragen benötige ich da ein extra Formular für oder geht das einfach formlos beim Neuantrag von ALG2.
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
Hätte da aber noch eine ergänzende Frage
Um diese Zuschuß zur PKV zu beantragen benötige ich da ein extra Formular für oder geht das einfach formlos beim Neuantrag von ALG2.
Um diese Zuschuß zur PKV zu beantragen benötige ich da ein extra Formular für oder geht das einfach formlos beim Neuantrag von ALG2.
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!