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Brauche bitte dringend und schnell Hilfe!
Verfasst: 11.05.2009 13:26
von Trinity
Mein 22-jähriger Sohn kommt gerade von der ARGE. Er wohnt seit dem 01.05.2009 nicht mehr bei mir und wollte Alg II beantragen. Er ist auch schon umgemeldet. Nun will die ARGE von mir eine Stellungnahme, warum er nicht mehr bei mir wohnt, ich sei ihm unterhaltspflichtig und könne ihn nicht so einfach rausschmeissen. Ich bin rheumakrank und brauche dringend meine Ruhe, um einigermassen schmerzfrei leben zu können. Das war aber nicht mehr möglich, da er sich von mir nichts mehr vorschreiben lässt und auch die täglichen Besuch seiner Freunde zu viel für mich sind. Genügt das als Begründung?
Verfasst: 11.05.2009 14:38
von Melinde
Hallo Trinity
Es gibt kein "Kinder-Rausschmiss-Verbot".
Quelle Folie 52
Wenn das Zusammenleben mit einem Kind nicht mehr möglich ist besteht Bedarf an einer eigenen Wohnung/Zimmer für das Kind.
Notfalls muss man den Anspruch einklagen.
Antrag nachweislich nochmal bei ARGE stellen, nicht abwimmeln lassen.
Wird er partout nicht angenommen gibt man ihn z.B. im Gemeindebüro ab, von dort muss er an die zuständige Behörde weitergeleitet werden.
Immer schriftlich und mit Eingangsbestätigung machen.
Viel Erfolg und
Gruss
Verfasst: 11.05.2009 14:59
von Trinity
Hallo Melinde,
vielen Dank schonmal für deine schnelle Antwort. Mein Sohn wohnt z. Z. bei einem Freund, der ein eigenes Haus besitzt und er braucht ihm keine Miete zu zahlen. Nun geht es um seinen Unterhalt, darum auch der Antrag auf Alg II. Muss ich trotzdem Unterhalt zahlen?
LG Trinity
Verfasst: 11.05.2009 15:08
von DjTermi
Wenn dein Sohn ALG 2 beantragt, wird die Arge Unterhaltsansprüche gegen die Eltern prüfen..
Verfasst: 13.05.2009 18:51
von Trinity
Hallo Merlinde,
vielen Dank für den Link: Quelle Folie 52. Ich bin erst heute dazu gekommen, mir alles oder das meiste durchzulesen und muss sagen, es hat mich echt weiter gebracht.
Hallo DjTermi,
naja...bei meinen umfangreichen Recherchen bin ich zwar nicht auf eindeutige Aussagen bzgl. meiner Unterhaltspflicht gestoßen, aber ich denke nun, dass man nur Kindern die sich in Ausbildung befinden unterhaltspflichtig ist. Es heißt sogar, dass eine Unterhaltspflicht über das 18. Lebensjahr hinaus verfassungswidrig ist (ausgenommen Auszubildende in welcher Form auch immer).
Viele liebe Grüße und nochmals Danke.