hallo hab ne frage
wir sind alg2 empfänger und machen uns jetzt selbständig..alles ist beantragt ..einstiegsgeld und auch zuschuss zum wareneinkauf wir bekommen als zuschuss 4000 euro...nun meine frage ich habe gelesen das alg2 empfänger zuschüsse bis 5000 euro bekommen...nur meine sachbearbeiterin sagte mir das wir die 4000 euro nur als darlehen bekommen...stimmt das?? weil überall steht das es einen zuschuss gibt der nicht zurück zu zahlen ist
kann jemand helfen?
lg
torsten
Selbständig
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo,
Gründungszuschuss und Einstiegsgeld werden als Zuschuss gewährt. Sie werden nicht zurück gefordert. Ausnahme: Die Leistungen wurden widerrechtlich erlangt.
Gruß
Gründungszuschuss und Einstiegsgeld werden als Zuschuss gewährt. Sie werden nicht zurück gefordert. Ausnahme: Die Leistungen wurden widerrechtlich erlangt.
Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
tausende haben auf diese art das amt abgezockt.DjTermi hat geschrieben:Hallo,
Gründungszuschuss und Einstiegsgeld werden als Zuschuss gewährt. Sie werden nicht zurück gefordert. Ausnahme: Die Leistungen wurden widerrechtlich erlangt.
Gruß
mit der sebständigkeit wurde es nichts.
keine erfahrung, buchführung null, die preise wurden von
diesen firmen in den keller getrieben.
nach einem halben jahr sind sie pleite und wieder beim amt.
in der heutigen zeit ist es ein unkalkulierbares unternehmen.
lass die finger davon.
es locken nur die 5000 € die reichen gerade 4 monate.
die krankenkasse kostet dich 350 € im monat
sie gehen von einem einkomen von 1800 € aus.
mfg dieter