Selbständig

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Knolli
Beiträge: 66
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Selbständig

Beitrag von Knolli »

hallo hab ne frage

wir sind alg2 empfänger und machen uns jetzt selbständig..alles ist beantragt ..einstiegsgeld und auch zuschuss zum wareneinkauf wir bekommen als zuschuss 4000 euro...nun meine frage ich habe gelesen das alg2 empfänger zuschüsse bis 5000 euro bekommen...nur meine sachbearbeiterin sagte mir das wir die 4000 euro nur als darlehen bekommen...stimmt das?? weil überall steht das es einen zuschuss gibt der nicht zurück zu zahlen ist

kann jemand helfen?

lg
torsten
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
Gründungszuschuss und Einstiegsgeld werden als Zuschuss gewährt. Sie werden nicht zurück gefordert. Ausnahme: Die Leistungen wurden widerrechtlich erlangt.

Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Corica
Beiträge: 533
Registriert: 13.11.2007 09:01
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Beitrag von Corica »

DjTermi hat geschrieben:Hallo,
Gründungszuschuss und Einstiegsgeld werden als Zuschuss gewährt. Sie werden nicht zurück gefordert. Ausnahme: Die Leistungen wurden widerrechtlich erlangt.

Gruß
tausende haben auf diese art das amt abgezockt.
mit der sebständigkeit wurde es nichts.
keine erfahrung, buchführung null, die preise wurden von
diesen firmen in den keller getrieben.
nach einem halben jahr sind sie pleite und wieder beim amt.
in der heutigen zeit ist es ein unkalkulierbares unternehmen.
lass die finger davon.
es locken nur die 5000 € die reichen gerade 4 monate.
die krankenkasse kostet dich 350 € im monat
sie gehen von einem einkomen von 1800 € aus.
mfg dieter
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