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Bitte dringend um eure Hilfe

Verfasst: 05.05.2009 19:47
von dieschwarze
Hallo . Ich bin Alleinstenhend und lebe mit meiner 17 Jahre alten Tochter und dessen 10 Wochen altem Sohn in einer gemeinsamen Wohnung . Wir bilden beide eine eigene Bedarfsgemeinschaft . Seit andert halb Jahren bekomme ich keinen Unterhalt mehr für meine Tochter von ihrem Vater. Trotzdem wird es mir immer wieder in den Berechnungen angerechnet und abgezogen . Dem Amt liegen sämtliche Schriftstücke und die Unterlagen über die Unterhaltsklage vor. Trotzdem lehnt man es ab , den Unterhalt aus der Berechnung zu nehmen . Begründung : ich bekäme es ja irendwann nachgezahlt.... Ist das Rechtens und wie kann ich mich wären ?

Gruß dieschwarze

Verfasst: 06.05.2009 00:36
von Melinde
Hallo dieschwarze

Nur bereite Mittel dürfen als Einkommen angerechnet werden, also nur was auch real zur Verfügung steht.

"....(1) Grundsätzlich ist nur Einkommen, das dem Hilfebedürfti-
gen tatsächlich zur Verfügung steht („bereite“ Mittel), zu be-
rücksichtigen. Es handelt sich nur dann um bereite Mittel,
wenn der Hilfebedürftige diese kurzfristig erlangen kann..."

Näheres siehe Randziffer 9.7a

Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen für alle Bescheide in denen der nicht vorhandene Unterhalt angerechnet wird. Geht rückwirkend bis zu 4 Jahre.

Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II

Gruss