anzurechnendes Einkommen!! HILFE
Verfasst: 03.05.2009 14:20
hallo,
habe ein Problem mit meinem Einkommen.
Ih beziehe nach einer Berufskrankheit Übergangsgeld durch die BErufsgenossenschaft, ausgezahlt über die Krankenkasse im Auftrag der BG.
Ich mache aufgrund der Krankheit eine Umschulung.
So nun sagt mir die Arge alle LEistungen, egal nach welchem Gesetzbuch, sind müheloses Einkommen und voll anzurechen.!!!???
Wo steht das, welche Rechtsgrundlage ist denn das bitte??
Wie ungerecht wäre denn das, das ich somit schlechter gestellt bin als ein Azubi.
bitte helft mir mal..
danke LG
habe ein Problem mit meinem Einkommen.
Ih beziehe nach einer Berufskrankheit Übergangsgeld durch die BErufsgenossenschaft, ausgezahlt über die Krankenkasse im Auftrag der BG.
Ich mache aufgrund der Krankheit eine Umschulung.
So nun sagt mir die Arge alle LEistungen, egal nach welchem Gesetzbuch, sind müheloses Einkommen und voll anzurechen.!!!???
Wo steht das, welche Rechtsgrundlage ist denn das bitte??
Wie ungerecht wäre denn das, das ich somit schlechter gestellt bin als ein Azubi.
bitte helft mir mal..
danke LG