anzurechnendes Einkommen!! HILFE

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Mafine
Beiträge: 11
Registriert: 21.05.2008 16:28
Wohnort: Merseburg

anzurechnendes Einkommen!! HILFE

Beitrag von Mafine »

hallo,

habe ein Problem mit meinem Einkommen.
Ih beziehe nach einer Berufskrankheit Übergangsgeld durch die BErufsgenossenschaft, ausgezahlt über die Krankenkasse im Auftrag der BG.
Ich mache aufgrund der Krankheit eine Umschulung.
So nun sagt mir die Arge alle LEistungen, egal nach welchem Gesetzbuch, sind müheloses Einkommen und voll anzurechen.!!!???

Wo steht das, welche Rechtsgrundlage ist denn das bitte??

Wie ungerecht wäre denn das, das ich somit schlechter gestellt bin als ein Azubi.

bitte helft mir mal..

danke LG
ollivero1
Beiträge: 12
Registriert: 28.10.2007 12:24

Anrechbarkeit

Beitrag von ollivero1 »

Hallo Mafine,

ein bekannter hatte auch BG- Rente erhalten und diese wurde angerechnet.
Das war eine Entscheidung in Berlin, ich weiß nicht ob dies Ländersache, oder Bundessache ist.
Zur Not gehe zu einem Rechtsanwalt, wenn Du noch im Armenrecht bist.

Ich wünsche Dir viel Glück

Ollivero
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