hallo,
habe ein Problem mit meinem Einkommen.
Ih beziehe nach einer Berufskrankheit Übergangsgeld durch die BErufsgenossenschaft, ausgezahlt über die Krankenkasse im Auftrag der BG.
Ich mache aufgrund der Krankheit eine Umschulung.
So nun sagt mir die Arge alle LEistungen, egal nach welchem Gesetzbuch, sind müheloses Einkommen und voll anzurechen.!!!???
Wo steht das, welche Rechtsgrundlage ist denn das bitte??
Wie ungerecht wäre denn das, das ich somit schlechter gestellt bin als ein Azubi.
bitte helft mir mal..
danke LG
anzurechnendes Einkommen!! HILFE
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Anrechbarkeit
Hallo Mafine,
ein bekannter hatte auch BG- Rente erhalten und diese wurde angerechnet.
Das war eine Entscheidung in Berlin, ich weiß nicht ob dies Ländersache, oder Bundessache ist.
Zur Not gehe zu einem Rechtsanwalt, wenn Du noch im Armenrecht bist.
Ich wünsche Dir viel Glück
Ollivero
ein bekannter hatte auch BG- Rente erhalten und diese wurde angerechnet.
Das war eine Entscheidung in Berlin, ich weiß nicht ob dies Ländersache, oder Bundessache ist.
Zur Not gehe zu einem Rechtsanwalt, wenn Du noch im Armenrecht bist.
Ich wünsche Dir viel Glück
Ollivero