Heizöl
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Du stellst rechtzeitig bevor das Öl Leer ist einen Antrag.
Nach § 22 Abs 1 Satz 1 SGB II werden Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind.
Nach § 22 Abs 1 Satz 1 SGB II werden Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Problematisch bei der Ermittlung, in welchem Umfang ein Heizungsbedarf als angemessen zu bezeichnen ist, ist die Vielzahl der Faktoren, die Einfluss auf den Heizkostenverbrauch haben.
Diese sollte euer SB beantworten können !
Wohnfläche 98 qm, Heizöl, ergibt: 1,20 € X 65 qm = 78,-€ monatlich
Dieser Durchschnittsbetrag ist ein Anhaltspunkt und ist kein Abschlussbetrag
Diese sollte euer SB beantworten können !
Wohnfläche 98 qm, Heizöl, ergibt: 1,20 € X 65 qm = 78,-€ monatlich
Dieser Durchschnittsbetrag ist ein Anhaltspunkt und ist kein Abschlussbetrag
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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- Registriert: 02.01.2007 22:11