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Überbrückungsgeld...ganz wichtig...
Verfasst: 25.04.2009 11:20
von Puppe81
hallo...
mal wieder eine frage....
mein lebensgefährte ist am 01.04.09 aus haft entlassen wurden und war vom 13.03.09-31.03.09 in Haft arbeiten...darf das Geld was er da bekam,als einkommen im april angerechnet werden????
Verfasst: 25.04.2009 13:59
von ayumi
Ich vermute mal, das kommt ganz stark drauf an, wann er es ausgezahlt bekommen hat. Wenn er es bei der Entlassung am 1.4. erhalten hat, gilt es als Zufluss im April und wird dann auch angerechnet.
LG
Verfasst: 25.04.2009 14:16
von DjTermi
Ich denke es gilt wie so oft das Zuflussprinzip: In dem Monat in dem Er den Lohn erhält (Kontoeingang) wird er angerechnet. Eine Sonderreglung dies bezüglich ist mir nicht bekannt.
Verfasst: 25.04.2009 15:34
von rme
Oftmals ist der Stundenlohn in Haft ja sehr gering. Vielleicht liegt er ja unterhalb von 160€ !!!
Wenn ich mich nicht irre, ist dieser Betrag doch "anrechnungsfrei" !
Verfasst: 25.04.2009 15:38
von DjTermi
160? Bei ALG I ist ein Freibetrag von 165 allerdings bei ALG II sind nur die ersten 100 EUR frei
PS:
Alg I: Man muss unter 15 Stunden/Woche bleiben, sonst ist man nicht mehr arbeitslos und der Alg-Anspruch entfällt. 165 € im Monat sind frei, der Rest wird voll angerechnet.
Alg II: Keine Grenzen. Man ist sogar verpflichtet, soviel wie möglich zu arbeiten und dazuzuverdienen. Beim Einkommen gibt es dann
entsprechende Freibeträge.
Verfasst: 25.04.2009 20:32
von rme
ich wusste doch, das da irgendwas war
