Überbrückungsgeld...ganz wichtig...

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Puppe81
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Überbrückungsgeld...ganz wichtig...

Beitrag von Puppe81 »

hallo...
mal wieder eine frage....
mein lebensgefährte ist am 01.04.09 aus haft entlassen wurden und war vom 13.03.09-31.03.09 in Haft arbeiten...darf das Geld was er da bekam,als einkommen im april angerechnet werden????
ayumi
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Beitrag von ayumi »

Ich vermute mal, das kommt ganz stark drauf an, wann er es ausgezahlt bekommen hat. Wenn er es bei der Entlassung am 1.4. erhalten hat, gilt es als Zufluss im April und wird dann auch angerechnet.

LG
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Ich denke es gilt wie so oft das Zuflussprinzip: In dem Monat in dem Er den Lohn erhält (Kontoeingang) wird er angerechnet. Eine Sonderreglung dies bezüglich ist mir nicht bekannt.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
rme
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Beitrag von rme »

Oftmals ist der Stundenlohn in Haft ja sehr gering. Vielleicht liegt er ja unterhalb von 160€ !!!

Wenn ich mich nicht irre, ist dieser Betrag doch "anrechnungsfrei" !
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer

Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

160? Bei ALG I ist ein Freibetrag von 165 allerdings bei ALG II sind nur die ersten 100 EUR frei ;)

PS:
Alg I: Man muss unter 15 Stunden/Woche bleiben, sonst ist man nicht mehr arbeitslos und der Alg-Anspruch entfällt. 165 € im Monat sind frei, der Rest wird voll angerechnet.

Alg II: Keine Grenzen. Man ist sogar verpflichtet, soviel wie möglich zu arbeiten und dazuzuverdienen. Beim Einkommen gibt es dann entsprechende Freibeträge.
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rme
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Beitrag von rme »

ich wusste doch, das da irgendwas war :?
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